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Am 01. Januar 2007 trat das so genannte Elterngeld an die Stelle des frühren Erziehungsgeldes. Das neue Elterngeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01. Januar 2007 geboren ist. Gezahlt wird das Elterngeld für zwölf Monate. Eine Unterstützung für zwei weitere Monate kann man erhalten, wenn zwei so genannte Partnermonate genommen werden. Das heißt wenn auch das andere Elternteil zwei Monate zu Hause beim neu geborenen Kind bleibt. Reduziert der andere Elternteil lediglich stundenweise seine Arbeitszeit, darf die ausgeübte Tätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Wobei es im Bezug auf Geringverdiener, Gut- und Normalverdiener und Besserverdiener unterschiedliche Regelungen gibt. So genannte Gutverdiener, und Normalverdiener erhalten als Elterngeld 67% des vorherigen Nettoeinkommens. Bei Geringverdiener ist es so geregelt, dass pro zwei Euro unterhalb von 1000 Euro Nettoverdienst der Prozentsatz von 67% jeweils um 0,1 Prozentpunkte auf maximal 100 % des Nettoverdienstes steigt. So genannte Besserverdiener erhalten maximal 1800 Euro. Dieser Betrag ergibt sich anhand der Bemessungsgrenze, die bei 2700 Euro liegt. Mütter und Väter, die kein Einkommen haben, so wie Hausfrauen, Studierende, aber auch Teilzeitbeschäftigte, erhalten zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Den gleichen Betrag erhalten auch Arbeitslose. Hat das Elternpaar weitere Kinder, entweder zwei Kinder unter 3 Jahre, oder drei Kinder unter 6 Jahren hat, erhält zum Elterngeld einen so genannten Geschwisterbonus hinzu, der maximal 75 Euro beträgt. Bei Mehrlingsgeburten gibt es ebenfalls einen Bonus. Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Autor: Sabrina Fries sabrina.fries@googlemail.com
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