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Ob als Bürogemeinschaft oder Einzelperson: eine Detektei ohne mindestens einen Detektiv oder eine Detektivin, die gibt es nicht – denn schließlich ist es die verdeckte Ermittlung, die im Vordergrund steht und aktiv von mindestens einer Person betrieben werden muss. Diese Bedeutung steckt auch bereits in dem lateinischen Wortursprung detegere, was übersetzt aufdecken heißt.
Und genau hierzu wird eine Detektei in Frankfurt in der Regel beauftragt: um Dinge aufzudecken oder zu ermitteln, die dem Auftraggeber bislang unklar sind. Der Detektiv soll auf professionelle, legale und diskrete Weise die Wahrheit ans Tageslicht bringen. Die Gründe, warum eine Detektei beauftragt wird, können dabei sehr vielfältig sein und reichen von der Observierung des Ehepartners über die Kontrolle von Angestellten bis hin zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und Wirtschaftskriminalität.
Um mehr über die zu beobachtenden Menschen und Vorgänge zu erfahren, sind die Ermittler oftmals auf einer absoluten Gratwanderung und bewegen sich dabei zeitweise auch am Rand der Legalität. Der Grund dafür ist einfach: Detektive, die in Deutschland arbeiten, tun dies unter den so genannten Jedermannsrechten, was bedeutet, dass sie sich nicht mehr erlauben dürfen, als jeder andere Mensch auch. Sie haben also keine Sonderrechte oder eine staatliche Lizenz, die ihnen mehr Rechte und Freiheiten einräumt als jedem anderen Bürger auch.
Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken und den Kunden somit einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, ist es häufig anzutreffen, dass in einem Detektivbüro oder einer Detektei in Berlin gleich mehrere Ermittler gemeinsam tätig sind. So können viele verschiedene Interessensschwerpunkte effektiv gebündelt und Synergieeffekt genutzt werden, zeitgleich sind gemeinsame Observierungen problemlos möglich und können somit – je nach Fall – zu einem schnellen und detaillierten Ermittlungserfolg führen.
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