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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : January 06, 2010 | Autor : lolek&bolek
Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher gelesen : 172

  

Was macht eigentlich eine KFZ-Zulassungsstelle? Das ist ganz einfach erklärt. Sie sind zuständig für die Ausstellung verschiedener Dokumente, die für den Straßenverkehr relevant sind. Das können zum Beispiel eine Fahrerlaubnis oder auch eine Betriebserlaubnis sein. Auch die Zulassung von Fahrzeugen ist eine der Aufgaben einer KFZ-Zulassungsstelle.

Jedoch ist das Ab-, An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen der Service, der am meisten genutzt wird.

Immer beliebter wird aber auch das Reservieren eines persönlichen Wunschkennzeichens, durch das viele Autofahrer versuchen Individualität im Straßenverkehr zum Ausdruck zu bringen.

Möchte man ein Fahrzeug bei seiner zuständigen Zulassungsstelle anmelden, so werden einige Dokumente verlangt.

Benötigt werden dafür:

  • der Fahrzeugbrief (auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt)
  • die Versicherungs-Doppelkarte der KFZ-Versicherung
  • der Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters

Es ist auch möglich eine andere Person mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs zu beauftragen. Sollte das gewünscht sein, muss eine Vollmacht und der Personalausweis der zu vertredenden Person sowie des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Möchte man sein Kraftfahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle abmelden, benötigt man ebenfalls einige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Kennzeichenschilder benötigt
Eine Vertretung ist in diesem Fall auch ohne Vollmacht möglich.

Um ein Kraftfahrzeug umzumelden, sind ein paar Dokumente mehr nötig:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder eine Abmeldebestätigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Personalausweis der zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung in Verbindung mit Personalausweis des Vertreters
  • ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA
  • Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung
Die alten Kennzeichenschilder sind nur bei zugelassenem Fahrzeug notwendig und wenn eine Umkennzeichnung erwünscht ist. In diesem Fall kann auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens angefordert werden.


lolek&bolek
tupac7@gmx.de





 

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