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Veröffentlicht : May 05, 2009 |
Autor : steinberg81
Kategorie : Versicherungen | Bisher
gelesen
: 1298
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Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben die Möglichkeit, das Kostenerstattungsprinzip zu beantragen, um so beim Arzt Privatpatient zu werden. Allerdings empfiehlt es sich in jedem Fall eine ambulante Zusatzversicherung als Ergänzung abzuschließen. Nur so geht man bei Wahl des Kostenerstattungsprinzip nicht die Gefahr ein, auf einer Menge Kosten sitzen zu bleiben. Privatpatienten erhalten nämlich eine Privatrechnung, die zwar von der gesetzlichen Krankenkasse weiter erstattet wird, jedoch leider nur teilweise. Die bessere Behandlung, die ein Privatpatient erfährt hat nicht zuletzt auch mit den höheren Kosten zu tun, die dafür zu entrichten sind. Eine ambulante Zusatzversicherung kommt für diese Differnezkosten, die die Krankenkasse nicht erstattet wird auf. Bei der Wahl der richtigen ambulanten Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprnzip ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch dann Kosten übernimmt, wenn ein Arzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird. Denn nur dann entspricht die ambulante Zusatzversicherung überhaupt einem privaten Versicherungsschutz, der den Leistungen einer gesetzlichen Vollversicherung ansatzweise ähnelt. Wer das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat und eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen hat, dem steht lebenslang die freie Arztwahl offen. Wichtig ist hier zu wissen, dass vor Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Bereits erkrankankte Menschen haben es sehr schwer eine ambulante Zusatzversicherung zu erhalten. Wer also am Überlegen ist, ob er in das Kostenerstattungsprnzip wechseln soll, der müsste erst einmal sicherstellen, dass er auch eine ambulante Zusatzversicherung erhält. Denn wer voreilig das Kostenerstattungsprinzip beantragt, der müsst zumindest für die nächsten 12 Monate das Kostenrisiko übernehmen,welches sonst die ambulante Zusatzversicherung übernommen hätte. Zudem muss beachtet werden, dass auch nach Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung oft noch eine Wartezeit von 3 Monaten besteht. Dies kann gegen eine ärztliche Untersuchung vorab aber dahingegen erledigt werden, dass bei nachgewiesener Gesundheit im Sinne der ambulanten Zusatzversicherung auf die drei Monatige Wartezeit verzichtet werden würde. Wer dieses Prozedere hinter sich gebracht hat, der ist aber optimal ein Leben lang und vor allem im Alter versichert. Einmal zugesagte Leistungen können nihct wie dies in der GKV möglich ist, einfach gestrichen werden. Sie gelten bis zum Lebensende und man kann sich auf die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung verlassen.
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