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Veröffentlicht : April 17, 2007 | Autor : Pikary
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher gelesen : 1771

  

Seit dem 01. Januar 2005 werden die täglichen Nachrichten immer wieder mit der Reform um das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV, benannt nach Dr. Peter Hartz) bestückt. Manch jemand sieht in dieser Reform ein Schlupfloch, um sich finanziell zu bereichern, jedoch ist es auch für viele Bürger die Sicherung Ihrer Existenz und auch angesichts der steigenden Armut der letzte Strohalm.

Zum Leben gewährt der Staat eine „Sozialhilfe" von 345,00 Euro, was auch gleichzeitig der Grundbedarf für einen alleinstehenden ALG II Empfänger ist. Hinzu kommen die Mietkosten für eine angemessene Wohnung (die Angemessenheit richtet sich nach den zum Haushalt gehörenden Personen) sowie pauschale Beträge für einmalige Anschaffungen oder zur Deckung des Bedarfs, falls Kinder vorhanden sind.

Weiterhin sind die HARTZ IV Empfänger an verschiedene Auflagen gebunden, wie zum Beispiel die Annahme einer jeden zumutbaren Tätigkeit. In diesem Zusammenhang wird oft über die sogenannten Ein Euro Jobs gesprochen, denen ein Bedürftiger nicht widersprechen kann, da sonst Sanktionen und Kürzungen der Leistungen drohen. Trotz dessen, dass diese mit einem Stundenlohn vergütet werden und auch bereits Schlagzeilen diese Art von Tätigkeit mit dem Wort „unwürdig" schmückten, ist es eine Tatsache, dass viele Arbeitslosengeld II Empfänger ohne die Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht wieder ins Berufsleben zurückfinden würden. Auch sieht der Staat vor, sich um Hartz IV Empfänger zu kümmern, die sich eine eigene Existenz aufbauen möchten und fördert den Weg in die Selbständigkeit mit dem sogenannten

Gründungszuschuss. Welcher erst nach Vorlage eines Businessplans gewährt wird. Dieser Gründungszuschuss löste die bisherige Regelung der „ICH-AG" zum 01.07.2006 ab.

Peter Piekarz - pp@pikay.com




 

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