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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : April 27, 2010 | Autor : Reise-KV
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 558

  

In einem international tätigen Unternehmen werden häufig Mitarbeiter entsandt, um eine Zeit in einer Außenstelle im Ausland zu arbeiten. Diese Zeit umfasst in der Regel zwischen ein und drei Jahre. Den Begriff Expatrites hört man auch öfter im Zusammenhang mit Menschen, die zwar auswandern, ihre Rückkehr in das Heimatland aber dennoch fest einplanen, da sie nur eine gewisse Zeit in dem anderen Land leben möchten. 

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten, die durch gesundheitliche Probleme entstehen, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine unerwartete Krankheit. Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte werden erstattet. Des Weiteren schließen die meisten Auslandskrankenversicherungen auch einen Rücktransport ins Heimatland ein, solange dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Für Expats verhält sich das Thema Auslandskrankenversicherung anders als für Urlauber. Fährt man lediglicht ein paar Wochen weg, schließt man die Versicherung für diesen Zeitraum ab und ist geschützt – fertig. Für Expats stellt sich allerdings die Frage, was mit der heimischen Krankenversicherung passiert. Eine Möglichkeit ist die Anwartschaft, was bedeutet, die Versicherung in einen Ruhezustand zu legen und sie aufleben zu lassen, wenn man zurückkehrt. Damit umgeht man eine längeres Wiederaufnahmeverfahren in die Krankenversicherung.

In dem Land, in dem man arbeitet, ist man normalerweise versichert. Wird man aber nur eine bestimmte Zeit ins Ausland entsandt und bekommt das Gehalt weiterhin in Deutschland, so greift die deutsche Sozialversicherung auch im Ausland. Das nennt man Ausstrahlung. Ist das nicht möglich, muss man eine Auslandskrankenversicherung für Expats abschließen.

Zu beachten ist, dass es auch Abkommensländer gibt. Diese Abkommen sollen Doppelversicherungen vermeiden, decken aber in der Regel nur Teile der Sozialversicherung ab. Da somit Bereiche unabgesichert bleiben, wird trotzdem eine Zusatzversicherung nötig. Mit den meisten Ländern bestehen diese Sozialversicherungsabkommen allerdings nicht. In diesem Fall muss man sich an die im Land bestehenden Vorgaben halten. Die richtige Sozialversicherung ist sehr wichtig, da sonst nach Rückkehr des Arbeitnehmers Probleme entstehen können, gerade was die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung angeht, denn die Beiträge, die bei unbemerkt fehlender Sozialversicherung in Deutschland gezahlt werden, werden zwar erstattet, allerdings sind die Leistungsansprüche nicht abgedeckt. 


Annemarie Burghardt

team@expertensicher.de




 

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