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Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres kommen viele wichtige und bürokratische Dinge auf einen Schüler oder Auszubildenden zu, wie zum Beispiel die Musterung. Vor allem Abiturienten haben nach der Stufe 13 häufig andere Pläne, als sich neun Monate für den Bund zu verpflichten, oder ein Jahr den Zivildienst zu leisten, sodass das ausmustern für die meisten eine passende Lösung ist. Im Vergleich zu den letzten Jahren, bieten sich immer mehr und einfachere Möglichkeiten für einen Jugendlichen, dem Wehrdienst und dem Zivildienst zu entgehen. Doch wann man genau zur Musterung berufen werden kann, ist oft den meisten Jugendlichen nicht bekannt und somit für die meisten ziemlich überraschend. In der Bundesrepublik gelten der Tauglichkeitsgrad 4, wie auch der Tauglichkeitsgrad 5 als häufiger Grund für eine Ausmusterung. Die Feststellung einer Gesundheitsstörung, welche Auswirkungen auf den Wehrdienst haben könnte gilt ebenfalls als ein Grund, den zu Musternden als "nicht tauglich" einzustufen, wobei es dem Kreiswehrersatzamt durchaus vorbehalten ist, den Jugendlichen zu einem zweiten Termin zu laden und nochmals auf Krankheiten oder Beschwerden genauer zu überprüfen.
Wer die Tauglichkeitsstufe 5 erhält, gilt hingegen als ausgemustert und muss sich keinen weiteren Untersuchen unterstellen. Stoffwechselerkrankungen, Wirbelsäulenverbiegungen, schwere Erkrankungen (Krebs, Nierenleiden, Herzstörungen etc.) wie auch das Fehlen notwendiger Körperstruktur (Über- oder Untergewicht) führen zu einer T5 und somit zu einer Ausmusterung. Unbedingt zu beachten ist aber auch, was der Wehrpflichtige bei einer Ausmusterung als Krankheit oder körperliche Beschwerde angibt, da dies später zu Problemen mit der Versicherung oder Anstellung in einer öffentlichen Behörde führen kann, wenn man beispielsweise bei der Versicherung falsche Angaben zu Krankheiten macht, welche bei der Musterung angegeben wurden.
Wer all diese Indikatoren nicht vorweist, sollte vor seiner Musterung einen Allergietest machen lassen, und auch kleinste Beschwerde ärztlich überprüfen lassen. Den Allergietest und beispielsweise Röntgenbilder oder andere Nachweise einfach mit zum Kreiswehrehrersatzamt nehmen und sich ausmustern lassen. Ein „Geheimtipp" ist auch wenn der Jugendliche über eine Wespengift-Allergie berichtet, da diese oft ohne Allergietest akzeptiert wird und in den meisten Fällen zur Ausmusterung führt.
Martin Maier info[at]ausmusterung.biz
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