Veröffentlicht : January 22, 2009 |
Autor : dennisHH Kategorie : Sonstiges | Bisher
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Unternehmen mit großen Büroflächen geben die
Reinigungsarbeit hierfür oft in die Hände von Firmen der professionellen Gebäudereinigung. Dies hat den
entscheidenden Vorteil, dass man eine qualitativ hochwertige Arbeit erhält. Reinigungsfirmen beschäftigen oftmals
ausgebildetes Personal, das in dem Umgang mit Reinigungsmitteln sowohl aus der
Sicht des Umwelt- wie auch des Arbeitsschutzes versiert ist. Die Büroreinigung umfasst im Rahmen einer Unterhaltsreinigung zum einen die Reinigung des Inventares und zum
Anderen die Pflege der Bodenbeläge. Daneben werden in der Regel auch täglich
(außer an Wochenenden) die Papierkörbe entleert und Geschirr, das bei
Konferenzen benötigt wurde, abgeräumt.
Es können auch weitere Aufgaben der Raumpflege mit der Reinigungsfirma
vereinbart werden. Sind Sanitäranlagen und Küchen Bestandteil des
Reinigungsauftrages, werden diese in der Regel ebenfalls werktäglich gereinigt.
Über diese täglichen Arbeiten hinaus werden in größeren Zeitabständen auch
weitergehende Arbeiten durch den Reinigungsservice
erledigt. Dazu gehört dann zum Beispiel das Reinigen von Fußleisten, Lampen,
Bilderrahmen, Türen und Zargen. All diese Arbeiten müssen jedoch nicht zwingend
Bestandteil des Vertrages mit dem Reinigungsunternehmen
sein. Wie fast alle Verträge ist der Auftragsrahmen frei verhandelbar.
Manche Firmen für Gebäudereinigung
bieten zum Beispiel auch das Abtauen von Kühlschränken oder die Lieferung von
Geschirrtüchern an. Auf dem Markt der Gebäudereiniger lohnt sich ein Blick in
die Angebotspalette auf jeden Fall. Gerade für den Sektor der Büroreinigung ist die Anzahl der
Anbieter sehr hoch. Vermeintlich günstige Angebote sollte man genau betrachten,
da einige Firmen auch mit billigen Hilfskräften arbeiten. Zwar muss seitens der
Gebäudereinigungsfirma auch in
solchen Fällen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie zum Beispiel
des Arbeitsschutzgesetzes, garantiert werden. Allerdings hilft dies einem
Unternehmen nicht, wenn die erbrachte Arbeitsleistung nicht den vertraglichen
Vereinbarungen entspricht. Uneffektiv ist es auch, wenn der Unternehmer nach
jeder erfolgten Reinigung die
erbrachte Arbeit kontrollieren muss, um gegebenenfalls erst im Wege der
Nachbesserung die gewünschte Leistung zu erhalten.