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Veröffentlicht : November 13, 2006 |
Autor : creative24
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher
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: 1848
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Wer sich entscheidet, etwas für seine Altersvorsorge zu tun und gleichzeitig heute schon davon zu profitieren, sollte von der günstigen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt profitieren. Derzeitig niedrige Zinsen und staatlicher Förderung einer Immobilienfinanzierung ist derzeit die geeignete Alternative zu anderen Vermögensanlagen.
So fördert Vater Staat momentan noch den privaten Wohnungsbau mit einer Eigenheimzulage und wer im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch uneingeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf eine staatliche Wohneigentumsförderung. Insgesamt wird diese acht Jahre lang gewährt und muss einmalig beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bislang werden die Herstellung eines Neubaus oder der Kauf einer in Deutschland befindlichen Wohnung gefördert. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine frei stehende Immobilie handelt, oder aber um eine Eigentumswohnung.
Maßgebend für die staatliche Förderung ist die Bemessungsgrundlage. Zur einheitlichen Grundförderung kommt dann noch eine Kinderzulage für jedes zum Haushalt gehörende Kind hinzu.
Mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung, besteht ein Anspruch auf diese Eigenheimzulage. Meist kann diese Zulage in die allgemeine Baufinanzierung eingebunden werden und dazu beitragen, zusätzliche Planungssicherheiten zu schaffen.
Bevor es zur Gewährung eines Bauspardarlehens kommt, muss geprüft werden, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers gewährleistet ist. Insbesondere wird dabei von den meisten Bausparkassen die langfristige Verfügbarkeit aller zum Haushalt gehörenden Einnahmequellen geprüft, sodass durch finanzielle Engpässe, verursacht durch unvorhergesehene Ausgaben, es nicht zu Zahlungsrückständen kommen kann.
In die von dem Kreditgeber geforderte Prüfung der individuellen, finanziellen Lage fließen unter anderem der Wert der beleihenden Immobilie ein, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers und die Höhe der Lebenshaltungskosten. Sind all diese Kriterien zufrieden stellend erfüllt, erhält der Darlehensnehmer ein Angebot, das dann zum Abschluss des Darlehensvertrages führt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt dann, wenn die laut Vertrag geschlossenen Vereinbarungen eingehalten wurden und alle Auszahlungsvoraussetzungen als erfüllt gelten.
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