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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : August 21, 2007 | Autor : cqe
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher gelesen : 1460

  

CE: frz. „Communauté Européenne“, dt. „Europäische Gemeinschaft“.

Die CE-Kennzeichnug wurde eingeführt, um die Sicherheit aller relevanten Produkte innerhalb der Europäischen Union für den Endverbraucher zu gewährleisten. Sie bezieht sich dabei je nach Produkttyp auf die geltenden EG-Richtlinien gemäß Art. 95 EG-Vertrag. Diese Richtlinien legen für zahlreiche Produkte „grundlegende“ Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf in der EU nur in den Verkehr gebracht bzw. verkauft werden, wenn es sämtlichen EG-Richtlinien, die für dieses Produkt Anwendung finden, genügt. Die Konformitätsbewertung ist ein Prüfverfahren, mit dem die Einhaltung der relevanten EG-Richtlinien überprüft wird. Bei der CE-Kennzeichnung obliegt es dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer des Produktes selbst, das Produkt auf Konformität mit allen anwendbaren Richtlinien zu überprüfun. Es bedarf keiner amtlich akkreditierten Stelle. Allerdings garantiert der Hersteller mit der CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt einer Konformitätsprüfung unterzogen wurde und alle relevanten Richtlinien erfüllt. Bei späterer Fehlfunktion des Produktes und nachweislich nichteingehaltener Konformität, trotz CE-Kennzeichnung, kann der Hersteller rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Bei elektronischen Produkten gehört die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu einem der wesentlichen Konformitätskriterien. Die EMV-Konformität kann zum Beispiel in einem akkreditierten Prüflabor im Rahmen einer EMV-Prüfung nachgewiesen werden.
Es ist zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung kein Garant für Produktqualität ist, sondern lediglich Midestanforderungen an Sicherheit und Schutz der Gesundheit stellt.

Autor: J. Boeck
Emai: info-testlab.com@nsn.com




 

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