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CE: frz. „Communauté
Européenne“, dt. „Europäische Gemeinschaft“.
Die CE-Kennzeichnug wurde
eingeführt, um die Sicherheit aller relevanten Produkte innerhalb der
Europäischen Union für den Endverbraucher zu gewährleisten. Sie bezieht sich
dabei je nach Produkttyp auf die geltenden EG-Richtlinien gemäß Art. 95
EG-Vertrag. Diese Richtlinien legen für zahlreiche Produkte „grundlegende“ Sicherheits-
und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht
unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf in der EU nur in den Verkehr
gebracht bzw. verkauft werden, wenn es sämtlichen EG-Richtlinien, die für
dieses Produkt Anwendung finden, genügt. Die Konformitätsbewertung ist ein
Prüfverfahren, mit dem die Einhaltung der relevanten EG-Richtlinien überprüft
wird. Bei der CE-Kennzeichnung obliegt es dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer
des Produktes selbst, das Produkt auf Konformität mit allen anwendbaren
Richtlinien zu überprüfun. Es bedarf keiner amtlich akkreditierten Stelle.
Allerdings garantiert der Hersteller mit der CE-Kennzeichnung, dass sein
Produkt einer Konformitätsprüfung unterzogen wurde und alle relevanten
Richtlinien erfüllt. Bei späterer Fehlfunktion des Produktes und nachweislich
nichteingehaltener Konformität, trotz CE-Kennzeichnung, kann der Hersteller
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei elektronischen Produkten
gehört die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu einem der wesentlichen
Konformitätskriterien. Die EMV-Konformität kann zum Beispiel in einem akkreditierten
Prüflabor im Rahmen einer EMV-Prüfung nachgewiesen werden. Es ist zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung kein
Garant für Produktqualität ist, sondern lediglich Midestanforderungen an
Sicherheit und Schutz der Gesundheit stellt.
Autor: J. Boeck Emai: info-testlab.com@nsn.com
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