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Ist
sich ein Familienvater nicht sicher, ob er auch der biologische Vater
seiner während der Ehe geborenen Kinder ist, solllte er bedenken, dass
er so lange, er die Vaterschaft nicht anfechtet, rechtlich
als Vater der Kinder gilt..
Hierdurch
werden ihm sämtliche Rechte und Pflichten, die er als Vater
gegenüber seinem Kind hat, zugebvilligt, auch nach einer
Scheidung. Dies bedeutet, dass er gegenüber dem Kind
Unterhaltsverpflichtungen hat, aber ihm das Recht gegeben ist, sein
Kind zu besuchen, dies kann er vor Gericht einklagen.
Sollte
der Vater argwöhnen, dass seine Frau fremdgegangen ist, und
ergibt sich daraus ein Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ein
Vaterschaftstest angeordnet wird, der tatsächlich ergibt, dass
er nicht der „biologische Vater“ des Kindes ist, wird der
ehemalige Vater von allen Pflichten befreit, die er dem Kind
gegenüber hatte – es fallen z.b. keine Unterhaltstzahlungen
mehr an. Die Schattenseite: Leider gehen nicht nur die
Vaterpflichten, sonderm auch die Vaterrechte verloren: Man verliert
das Recht auf den Umgang mit dem Kind, und damit z.b. das
Besuchsrecht.
Es
ist bestimmt nicht schön, wenn ein Vaterschaftstest offenbart,
dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann bekommen hat.
Für viele ist es aber noch viel schlimmer, ihr
Kind – ganz egal, ob es „biologisch“ gesehen nicht ihr Kind ist
- plötzlich nicht mehr sehen zu dürfen.
Ist
der Vater der kontakt zu seinem Kind wichtiger als die Frage, ob er
wirklich Vater ist, sollte er sich mehrfach überlegen, ob er
eine Vaterschaftsklage erheben will. Besser ist es in diesem Fall,
die Frage der Vaterschaft über einen privaten Vaterschaftstest
klären zu lassen, damit man hierüber Gewissheit hat. Dieser
hat keine gerichtliche Bedeutung. Der Vater kann in Ruhe überlegen,
ob ihm die Beziehung zu seinem Kind so wichtig ist, dass er Unterhalt
für es zahlen möchte. Sofern keine
Vaterschaftsanfechtungsklage druch die Kindesmutter eingereicht wird,
stehen dem Vater dann anch einer Scheidung das Besuchsrecht.und
sämtliche anderen Rechte zu.
Kerstin Becker, yari (@) gmx.net
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