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Eine Sehschwäche ist allgemein schon störend genug – doch noch störender sind Brillen, die Druckstellen verursachen, ständig rutschen oder einfach eine Einschränkung darstellen. Wie gut, dass es da die kleinen und unsichtbaren Kontaktlinsen gibt, die nicht so störend sind. Doch welche Arten von Kontaktlinsen sind gut und wo liegen die Vor- und Nachteile der kleinen Linsen, die auf dem Auge haften?

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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : September 10, 2007 | Autor : stardust
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher gelesen : 1540

  

Ist sich ein Familienvater nicht sicher, ob er auch der biologische Vater seiner während der Ehe geborenen Kinder ist, solllte er bedenken, dass er so lange, er die Vaterschaft nicht anfechtet, rechtlich als Vater der Kinder gilt..

Hierdurch werden ihm sämtliche Rechte und Pflichten, die er als Vater gegenüber seinem Kind hat, zugebvilligt, auch nach einer Scheidung. Dies bedeutet, dass er gegenüber dem Kind Unterhaltsverpflichtungen hat, aber ihm das Recht gegeben ist, sein Kind zu besuchen, dies kann er vor Gericht einklagen.

Sollte der Vater argwöhnen, dass seine Frau fremdgegangen ist, und ergibt sich daraus ein Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ein Vaterschaftstest angeordnet wird, der tatsächlich ergibt, dass er nicht der „biologische Vater“ des Kindes ist, wird der ehemalige Vater von allen Pflichten befreit, die er dem Kind gegenüber hatte – es fallen z.b. keine Unterhaltstzahlungen mehr an. Die Schattenseite: Leider gehen nicht nur die Vaterpflichten, sonderm auch die Vaterrechte verloren: Man verliert das Recht auf den Umgang mit dem Kind, und damit z.b. das Besuchsrecht.

Es ist bestimmt nicht schön, wenn ein Vaterschaftstest offenbart, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann bekommen hat. Für viele ist es aber noch viel schlimmer, ihr Kind – ganz egal, ob es „biologisch“ gesehen nicht ihr Kind ist - plötzlich nicht mehr sehen zu dürfen.

Ist der Vater der kontakt zu seinem Kind wichtiger als die Frage, ob er wirklich Vater ist, sollte er sich mehrfach überlegen, ob er eine Vaterschaftsklage erheben will. Besser ist es in diesem Fall, die Frage der Vaterschaft über einen privaten Vaterschaftstest klären zu lassen, damit man hierüber Gewissheit hat. Dieser hat keine gerichtliche Bedeutung. Der Vater kann in Ruhe überlegen, ob ihm die Beziehung zu seinem Kind so wichtig ist, dass er Unterhalt für es zahlen möchte. Sofern keine Vaterschaftsanfechtungsklage druch die Kindesmutter eingereicht wird, stehen dem Vater dann anch einer Scheidung das Besuchsrecht.und sämtliche anderen Rechte zu.

Kerstin Becker, yari (@) gmx.net




 

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