Damit die finanzielle Sorgen bei solch einer Entscheidung nicht im Vordergrund stehen, will der Staat Familien mit dem neu eingeführten
Elterngeld unter die Arme greifen. Elterngeld gibt es für Elternteile, die zuhause bei ihrem Baby bleiben und es betreuen. Elterngeld gibt es in Höhe von 67 % des durchschnittlichen Monatseinkommens, welches vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt wurde. Hierbei werden maximal 2.700 Euro als Einkommen berücksichtigt. Damit ergibt sich ein Maximalbetrag an Elterngeld von 1.800 Euro. Mindestens werden 300 Euro Elterngeld gezahlt, damit auch Hausfrauen, Studenten und Erwerbslose in den Genuss des Elterngeldes kommen.
Geringverdiener, das sind Erwerbstätige, die durchschnittlich weniger als 1.000 Euro im Monat verdienen, erhalten die so genannte Geringverdienerkomponente. Diese besagt, dass für je 2 Euro unter 1.000 Euro der Prozentsatz sich um 0,1 % erhöht. Beispiel: 800 Euro werden als durchschnittliches Einkommen angesehen. Es entsteht zu 1.000 Euro ein Differenzbetrag von 200 Euro. Somit gibt es 10 % mehr, als 77 % Elterngeld. Das
Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate. Dies aber nur für Alleinerziehende, oder wenn der Partner auch seine Erwerbstätigkeit reduziert. Ansonsten gibt es 12 Monate Elterngeld. Auf Antrag kann man den Bezugszeitraum aber strecken, so dass über den doppelten Zeitraum der halbe Betrag gezahlt wird, beim Gesamtbetrag ändert sich aber nichts.
Wer bereits Kinder hat kommt eventuell in den Genuss einer Erhöhung des Elterngeldes. Ist nämlich schon ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren vorhanden, so erhöht sich das errechnete Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 Euro. Auch wer Zwillinge erwartet erhält mehr Elterngeld. Für ein Kind wird dann das normale Elterngeld berechnet, für das zweite gibt es pauschal 300 Euro.