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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : April 02, 2009 | Autor : contendia
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 1332

  
 Sicherlich handelt es sich beim Lotto um ein Glücksspiel, eine Sucht, der viele Menschen schnell verfallen. Die Herausforderung des eigenen Schicksals auf diese Art und Weise stellt für viele Leute eine zu große Versuchung dar als dass sie dieser wiederstehen könnten. Selbst wo das Glücksspiel im Allgemeinen verboten ist, stellt die Lottoziehung jedoch in vielen Ländern die Ausnahme dar. Für den Staat sind die Höhen der Profite, die er daraus schlägt sicherlich zu groß, als dass er darauf verzichten könnte. Dennoch gab es auch schon in der Vergangenheit unter den Staatsoberhäuptern geteilte Meinungen über diese Methode der Profitgewinnung. So wollte beispielsweise Kaiser Joseph der II. das Lotto gänzlich verbieten. Allerdings gab es schlagende Gegenargumente, die sich natürlich auf der finanziellen ebene befinden. Dennoch war er gegen die Verlockung des Volkes zum Glücksspiel und beunruhigt über den Aberglaube, der sich daraus ergab. Gänzlich anderer Meinung war hingegen Kaiser Leopold der II. Überlieferungen zufolge war sein Hofstaat einer der besten Kunden des Generalpächters bei der Vergabe von Lotto-Konzessionen. Kaiser Franz der II. machte aus der Lotterie schließlich ein staatliches Privileg. Der Regierung allein war fortan die Verwaltung vorbehalten. Das führte sogar dazu, dass die Lotterie zu einem Teil des Finanzministeriums wurde. Natürlich konnte man damit sehr hohe Gewinne erzielen. Auch wenn die Verstaatlichung der Lotterie eine bessere Kontrolle mit sich brachte, so gibt es doch bis heute entschiedene Gegner. Diese argumentieren dabei mit einer falschen Kapitalbildung, bei der die Arbeitskräfte außen vor bleiben. Weil dadurch keine Arbeitsplätze geschaffen werden, ergibt sich auch kein positiver Faktor für die Verbesserung oder Erhaltung der Wirtschaft.
Redaktion Contendia, contendia[aet]yahoo.de




 

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