Wer sich bei einem Boote Charter nach Booten umsieht, dem fällt auch die Jolle auf, falls diese sich im Hafen in der Nähe der Bootsvermietung befindet.
Veröffentlicht : March 26, 2009 |
Autor : omsr Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher
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Das IT-Recht war geboren. Die rasante
Geschwindigkeit mit der neue Gesetze geschaffen wurden bzw. bestehende Gesetze
sich änderten machte es für einen Rechtsanwalt Bonn oder anderorts ansässig
nicht einfach immer auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben.
Manch ein Unternehmer geht auch heute vielleicht
noch davon aus dass das Internet noch immer eine Grauzone ist in der man es mit
dem einen oder anderen nicht ganz so genau nehmen muss. So ist das Impressum
immer wieder Mittelpunkt vielseitiger Diskussionen. Täglich werden neue
Webseiten ins Internet gestellt die über ein nur unzureichendes Impressum
verfügen. Allein diese Tatsache führt immer wieder zu Konflikten zu deren
Lösung es die Hilfe von einem Rechtsanwalt Bonn oder anderorts ansässig bedarf.
Eine der häufigsten Fragen die gestellt ist ist
nach dem Sinn des Impressums. Diese Frage zu beantworten ist ein Leichtes für
einen Rechtsanwalt Bonn ist der Hauptsitz vieler großer unter international tätigen
Unternehmen. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt diese Art der
Anbieterkennzeichnung vor um auf diese Weise den Verbraucherschutz zu stärken.
Mit Hilfe dieser Kennzeichnung das Impressum
muss verschiedene Angaben enthalten mit deren Hilfe der Verbraucher in der Lage
ist die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Um welche Angaben es sich dabei
genau handelt kann man entweder im Telemediengesetz oder in einem Leitfaden der
jüngst vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht wurde nachlesen.
Wer sich als Gewerbetreibender nicht an diese
Anbieterkennzeichnungspflicht hält der kann mit einer Geldbuße belegt werden
die bis zu 50.000 EUR betragen kann. Zudem liegt in solch einem Fall ein
Wettbewerbsverstoß vor. Die Folgen die aus solch einem Verstoß hervorgehen
können sind weit reichend und sehr kostenintensiv.