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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : March 26, 2009 | Autor : omsr
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher gelesen : 965

  

Das IT-Recht war geboren. Die rasante Geschwindigkeit mit der neue Gesetze geschaffen wurden bzw. bestehende Gesetze sich änderten machte es für einen Rechtsanwalt Bonn oder anderorts ansässig nicht einfach immer auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben.

 

Manch ein Unternehmer geht auch heute vielleicht noch davon aus dass das Internet noch immer eine Grauzone ist in der man es mit dem einen oder anderen nicht ganz so genau nehmen muss. So ist das Impressum immer wieder Mittelpunkt vielseitiger Diskussionen. Täglich werden neue Webseiten ins Internet gestellt die über ein nur unzureichendes Impressum verfügen. Allein diese Tatsache führt immer wieder zu Konflikten zu deren Lösung es die Hilfe von einem Rechtsanwalt Bonn oder anderorts ansässig bedarf.

 

Eine der häufigsten Fragen die gestellt ist ist nach dem Sinn des Impressums. Diese Frage zu beantworten ist ein Leichtes für einen Rechtsanwalt Bonn ist der Hauptsitz vieler großer unter international tätigen Unternehmen. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt diese Art der Anbieterkennzeichnung vor um auf diese Weise den Verbraucherschutz zu stärken.

 

Mit Hilfe dieser Kennzeichnung das Impressum muss verschiedene Angaben enthalten mit deren Hilfe der Verbraucher in der Lage ist die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Um welche Angaben es sich dabei genau handelt kann man entweder im Telemediengesetz oder in einem Leitfaden der jüngst vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht wurde nachlesen.

 

Wer sich als Gewerbetreibender nicht an diese Anbieterkennzeichnungspflicht hält der kann mit einer Geldbuße belegt werden die bis zu 50.000 EUR betragen kann. Zudem liegt in solch einem Fall ein Wettbewerbsverstoß vor. Die Folgen die aus solch einem Verstoß hervorgehen können sind weit reichend und sehr kostenintensiv.




Sandra Reinfeld

info@omsr.de




 

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