Willkommen Gast!
Bitte einloggen oder registrieren um Beiträge zu schreiben.


Home | Archiv | Registrieren | Artikel schreiben | Erweiterte Suche | Kontakt | Impressum

    Hauptkategorien
» Auto und Verkehr
» Business
» Computer
» Essen und Trinken
» Finanzen und Wirtschaft
» Freizeit und Hobby
» Gesundheit
» Handy & Telefon
» Internet
» Kunst und Kultur
» Medien
» Natur und Umwelt
» Recht & Rechtsanwalt
» Reisen und Urlaub
» Shopping
» Singles und Freundschaft
» Sonstiges
» Sport und Unterhaltung
» Städte & Länder
» Versicherungen
» Wissenschaft

  Optionen
» Meist gelesene Artikel
» Artikel schreiben
» Registrieren


    Zufalls Artikel
Designermöbel unterscheiden sich von billiger Massenware und Nachbildungen durch ihre außerordentlich hohe Qualität und Langlebigkeit.

    Statistiken
» Artikel
5821
» Autoren
7192
» Besucher
3599934
» Kategorien
22

Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : February 22, 2009 | Autor : BKInfoportale
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1415

  

Seit dem 01. Januar 2009 hört man immer wieder von dem neu geschaffenen Basistarif der privaten Krankenversicherung. Dieser ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Standardtarif, den es schon seit 1994 gibt.

Der Basistarif wurde am Markt eingeführt, da seit dem 01. Januar 2009 Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht. Mit dem Basistarif kann die private Krankenversicherung diese gesetzliche Anforderung erfüllen.

Der Standardtarif ist für die Rentenphase konzipiert worden und erfüllt daher auch einen völlig anderen Zweck. Denn ist die Beitragslast für einen Rentner im „normalen“ Tarif seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr tragbar, so kann er durch einen Wechsel in den Standardtarif die Beitragsentwicklung auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen.

In der Regel wird der Beitrag sogar etwas niedriger ausfallen, da die Leistungen im Standardtarif wesentlich geringer sind und sich am gesetzlichen Leistungsniveau orientieren. Zusätzlich kann durch die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen eine weitere Entlastung erfolgen. Denn die Alterungsrückstellungen werden immer in Abhängigkeit der versicherten Leistungen kalkuliert. Hat man während der Erwerbsphase einen Topschutz in der privaten Krankenversicherung gewählt, so wurden auch entsprechend hohe Rückstellungen für die Rentenphase gebildet. Diese wirken sich bei einem Wechsel in den Standardtarif natürlich sehr positiv aus, da das Leistungsniveau wesentlich geringer ist, und dadurch eigentlich weniger Alterungsrückstellungen notwendig gewesen wären, um den Beitrag konstant zu halten. Deshalb führen die Alterungsrückstellungen in den meisten Fällen zu deutlichen Beitragsreduzierungen.

Allerdings muss man mindestens 10 Jahre in einem Vollversicherungstarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert sein, damit man dann frühestens mit dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif wechseln kann.

Obwohl mit dem Standardtarif alle privat krankenversicherten Rentner eine Möglichkeit haben, im Alter die Beiträge zu reduzieren, sollte man trotzdem sehr gut überlegen, ob man diesen Schritt auch umsetzen möchte. Denn gerade in diesem Lebensabschnitt kann es häufiger vorkommen, dass man medizinische Hilfe benötigt. Und nur mit den guten Leistungen eines „Normaltarifes“ kann man die beste medizinische Versorgung am Markt wählen.

Markus Köhler
BK-Infoportale.de
info@BK-Infoportale.de




 

 Visitor's Comments !

keine Kommentare...

Article-Base.de Cookies löschen | Nach oben