Unter dem Begriff Steuerberater ist ein freier Beruf (nicht von den gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung definiert) zu verstehen, dessen Hauptsachgebiete von steuerrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Natur sind. Seine Ausübung wird vom Steuerberatungsgesetz und allen dazu gehörenden Verordnungen reglementiert, wobei zur Zulassung neben fachlichen auch bestimmte persönliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Der Weg zum
Beruf Steuerberater geht über ein wirtschaftswissenschaftliches bzw. rechtswissenschaftliches Studium mit Abschluss oder über eine kaufmännische Berufsausbildung. In beiden Fällen ist ein anschließendes Praktikum im Bereich des Steuerrechts zu absolvieren: zwei oder drei Jahre für Hochschulabsolventen und bis zu zehn Jahren für Absolventen einer kaufmännische Berufsausbildung.
Die Zulassung erfolgt laut Steuerberatungsgesetz nach bestandener Steuerberaterprüfung vor der jeweiligen Steuerberaterkammer. Geprüft wird außerdem die persönliche Eignung, wozu geordnete finanzielle Lage und eine strafgerichtlich weiße Weste gehören. Zuständig für die Inhalte der Steuerberaterprüfung ist das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes bzw. die Oberfinanzdirektion als Behörde.
Wegen der sensiblen persönlichen Daten, mit denen gearbeitet wird (wie private und finanzielle Verhältnisse der Mandanten) werden von den diesen Beruf Ausübenden entsprechende menschliche Qualifikationen und Eigenschaften erwartet. Dazu gehören Verschwiegenheit, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortung, unabhängiges und gewissenhaftes Handeln. Mandanten können Institutionen, Unternehmen bzw. Privatpersonen sein.
Eine Bedingung zur Ausübung des Berufs Steuerberater ist auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, weil bei Fehlern die Haftung für finanzielle Schäden eines Mandanten übernommen werden muss. In die andere Richtung sichern sich die meisten Steuerberater über ein spezielles
Steuerberaterfactoring ab. Die Vergütung der Steuerberatung erfolgt in Form von Honoraren, die von der Steuerberater-Gebührenverordnung festgelegt sind und nach Zeit bzw. nach Höhe der Finanzwerte abgerechnet werden können.