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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : June 18, 2007 | Autor : michcali
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1565

  
Vor einigen Jahren gab es für den Inhaber einer Kapitallebensversicherung nur die Möglichkeit sich von der Police zu trennen indem er diese kündigt. Da diese Notwendigkeit meist auf Grund von Notsituationen entsteht, ist es für den Versicherungsnehmer besonders wichtig für sein eingesetztes Kapital eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Besonders bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder im Falle einer Scheidung wird die Trennung von der Kapitallebensversicherung in Betracht gezogen. So kommt es dazu, dass in Deutschland jedes Jahr über eine Million Policen gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.

Oftmals ist bei einer Kündigung der von der Versicherungsgesellschaft angebotene Rückkaufswert für die laufende Kapitallebensversicherung enttäuschend gering und trifft den Versicherungsnehmer auf Grund seiner prekären Situation besonders hart. Dies liegt daran, dass in den ersten Jahren der Laufzeit einer Lebensversicherung die Vertriebs- und Verwaltungskosten besonders stark ins Gewicht fallen. Diese Aufwendungen verteilen sich ausgewogener über die eigentlich länger kalkulierte Laufzeit der Police. Wird der Vertrag frühzeitig gekündigt, dann fallen sie besonders stark ins Gewicht. Oft kommt es bei der Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit zu weiteren erheblichen Stornoabzügen.

Seit einigen Jahren besteht auf dem deutschen Markt für Kapitallebensversicherungen die Möglichkeit, die Versicherungspolice an einen Investor zu verkaufen. Eine bestehende Lebensversicherung verkaufen ist eine ursprünglich aus England kommende Variante, die für den Inhaber der Police je nach Art und Laufzeit der Lebensversicherung meist eine bessere Alternative zur Kündigung bietet. Der Investor übernimmt die Beitragszahlungen bis zum Laufzeitende der Versicherung und erhält von der Gesellschaft eine in der Regel recht hohe Gewinnbeteiligung. Somit ist er in vielen Fällen in der Lage, dem Inhaber der Police einen Aufpreis zwischen 2 bis 15 Prozent auf den Rückkaufswert zu zahlen. Ob ein Aufpreis erzielt werden kann hängt unter anderem von der Art der Versicherung, der Versicherungsgesellschaft und der Restlaufzeit ab.

Michael Calinski
calinski[at]oc-projects.de




 

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