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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : December 20, 2007 | Autor : meldebox
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher gelesen : 1257

  
Die Einkommensteuer wird auf der Basis des zu versteuernden Einkommens vom Finanzamt erhoben. Hierbei ist immer das Finanzamt zuständig, in dessen Einzugsgebiet der Steuerzahler seinen Hauptwohnsitz innehat. Wer also zum Beispiel in Frankfurt am Main wohnt, wird entsprechend beim Finanzamt Frankfurt steuerlich geführt.

Die Einkommensteuer wird in Deutschland nach festen Prinzipien berechnet. Dies ist zum einen die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, was zu einer Gleichheit der Bürger und zur Vermeidung von Benachteiligung führen soll. Weiterhin greift in Deutschland das Universalitätsprinzip. Dies besagt, dass generell alle Einkommen, die erzielt werden (auch im Ausland), versteuert werden müssen. Um die Doppelbesteuerung sowohl in Deutschland wie auch im Ausland zu vermeiden, wurde das Doppelbesteuerungsabkommen verabschiedet.

Ein weiteres Prinzip des Steuerrechts ist das Nettoprinzip. So unterliegt nur das zu versteuernde Einkommen der Einkommensteuer. Dieses Einkommen wird auch Bemessungsgrundlage genannt. Bei dieser Rechnung wird das Einkommen einer Person durch Werbungskosten oder Sonderausgaben gemindert. Hierzu gehören zum Beispiel die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit, aber auch Ausgaben für Arbeitsmittel, Steuervorauszahlungen oder Kosten für die Betreuung noch minderjähriger Kinder. Das zu versteuernde Einkommen wird von Finanzamt, für Einwohner von Stuttgart wäre dies das Finanzamt Stuttgart, im Rahmen der Einkommensteuererklärung errechnet und dient so als Basis für die Errechnung von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

In Deutschland wird die Einkommensteuer zudem progressiv, also nach dem Prinzip der gestaffelten Steuersätze, berechnet. Hierbei steigt die Einkommensteuer, die vom Finanzamt erhoben wird, abhängig vom Einkommen an. Menschen mit hohem Einkommen zahlen demzufolge einen hohen Steuersatz, wer nur geringe Einkommen erzielt, wird auch nur mit einem geringen Steuersatz belegt. Zudem wird die Einkommensteuer nur innerhalb einer bestimmten Periode, etwa eines Kalenderjahres bei Arbeitnehmern, berechnet. Dieses Prinzip wird Periodizitätsprinzip genannt.

Wie bereits beschrieben, wird die Einkommensteuer von Arbeitnehmern direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Um Ausgaben und Kosten, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit während eines Jahres entstanden sind und die die Steuerlast senken können zu berücksichtigen, muss eine Jahressteuererklärung erstellt werden. In ihr werden alle Einnahmen und die Aufwendungen erfasst. Eventuell zu viel bezahlte Steuern werden dann vom Finanzamt erstattet.

André Richter
info@finanzamt24.de




 

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