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Die Limited Gründung ist in Deutschland ein Thema, welches querbeet durch die Geschäftswelt auf offene Ohren stößt. Neben der Haftungsbegrenzung kann das Gründen einer englischen Limited besonders für Einzelunternehmer oder GbR-Inhaber aber zusätzlich auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Während ein Einzelunternehmer bzw. eine GbR ihren Gewinn komplett zu versteuern hat, können bei einer Limited vorher noch zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden, die bei einer Personengesellschaft ansonsten aus dem Gewinn nach Steuern bezahlt werden müssten. So kann der Geschäftsführer einer Limited seine Ausgaben für die Altersvorsorge als Betriebsausgaben absetzen, während dies bei Einzelunternehmern und GbR-Inhabern nicht anerkannt wird. Der steuerliche Vorteil ist in der Regel nicht unbedeutend: Werden 10.000 Euro für die Altersvorsorge als Betriebsausgaben abgesetzt, so können bei einer durchschnittlichen Steuerbelastung für Limiteds (inklusive Gewerbesteuer) von 40% 4000 Euro an Steuern eingespart werden. Auch für Handwerker kann die Gründung einer Limited eine attraktive Option sein. So sind Handwerker normalerweise wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, in einer Limited jedoch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Folgendes Beispiel zeigt, wie schnell sich die Gründung einer Limited für Handwerker finanziell lohnen kann: Wer noch sieben Jahre lang den Regelbetrag von 464,10 Euro monatlich berappen muss, hat zu seinem 65. Geburtstag eine Handwerkerrente von 7 x 25,33 = 177,33 Euro monatlich zur Verfügung. Könnte er alternativ die gleiche Summe monatlich zu 4% anlegen, so könnte er ab seinem 65. Geburtstag eine stolze Summe von 136.000 Euro zurückgreifen. Wer seinen Betriebssitz nach England verlegt, kann von weiteren Steuervorteilen profitieren. Kein Wunder, gilt England doch europaweit als Niedrigsteuerland für Kapitalgesellschaften.
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