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Als
Mitgift werden Güter bezeichnet, die von der Braut mit in die
Ehe gebracht werden.
Allgemein
handelt es sich bei der Mitgift um eine kulturell festgelegte Form
des Gabentransfers anlässlich einer Heirat. Die Gaben werden vom
Vater der Braut an den Vater des Bräutigams übergeben.
Es
wird zwischen direkter und indirekter Mitgift unterschieden.
Die
direkte Mitgift wird von den Eltern der Braut bezahlt, während
die weniger verbreitete indirekte Mitgift von der Familie des
Bräutigams finanziert wird.
Die
indirekte Mitgift unterscheidet sich von der Brautgabe dadurch, dass
die Mitgift dem Ehepaar zugute kommt, während die Brautgabe an
die Familie der Braut gezahlt wird und im Grunde das Gegenteil der
Mitgift ist. Die Morgengabe dagegen ist eine Gabe des Ehemannes und
seiner Familie direkt an die Braut. Sie wurde traditionell am Morgen
nach der Hochzeitsnacht gezahlt.
Die
Mitgift soll dem Ehepaar einen eigenen Haushalt ermöglichen.
In
Kulturen, in denen Töchter vom Erbe ausgeschlossen sind, wird
die Mitgift auch als vorgezogenes Erbe angesehen. Die Höhe der
Mitgift richtet sich hauptsächlich nach der sozialen Stellung
des Bräutigams, wodurch Frauen niederer sozialer Schichten daran
gehindert werden können, in höhere Schichten einzuheiraten.
In
Indien sorgt die Mitgift immer wieder für Schlagzeilen. Obwohl
die Mitgift dort seit 1961 offiziell verboten ist, muss sich die
Familie der Braut oft hoch verschulden, um die Ansprüche des
Bräutigams zu erfüllen. Gelegentlich kommt es vor, dass die
Frau vom Ehemann oder seiner Familie ermordet wird, weil die Mitgift
nicht hoch genug war. Ihr Tod wird oft als Haushaltsunfall
hingestellt.
Auf
www.brautkleider.org
gibt es mehr Informationen.
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