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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : February 23, 2007 | Autor : muesli
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1587

  
In der privaten Krankenversicherung (PKV) kann man sich nur freiwillig versichern lassen und es gilt das Prinzip der Kostenerstattung, d.h. man ist als Beitragszahler selbst Vertragspartner des Arztes oder des Krankenhauses.

Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherungen richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, nach den gewählten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Eine private Krankenversicherung kann eine Person aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Man kann unter verschiedenen Tarifvarianten wählen: von der Grundversorgung bis zur komfortablen Absicherung.

Wichtig ist es dabei abzuschätzen, welche Leistungen man wirklich braucht. Eine Alternative für Studenten, die von der Krankenversicherung befreit sind, ist die private Krankenversicherung (abgekürzt: PKV) ebenfalls. Dies gilt beispielsweise für Studenten die über 30 Jahre alt sind oder diejenigen, die schon privat über ihre Eltern versichert sind. Grundsätzlich können sich Personen in der privaten Krankversicherung versichern lassen, wenn sie Beamte, Selbstständige oder Freiberuflicher sind, oder wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Nach dem Sozialgesetzbuch wird man nur wieder in die Gesetzliche Krankenkasse aufgenommen, wenn wieder Versicherungspflicht besteht. Dies kann durch Arbeitslosigkeit geschehen (dann wird die Versicherungspflichgrenze nicht mehr erreicht). Auch wird nur wieder aufgenommen, wer weniger als 5 Jahre privat versichert war oder nicht älter als 55 Jahre ist. Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied, welches über eigenes Einkommen verfügt, eigene Beiträge zahlen und ist nicht automatisch mitversichert. Privatversicherte müssen dagegen keine 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal bezahlen. Leistungen wie Zahnersatz oder alternative Heilmethoden werden von der privaten Krankenversicherung in der Regel bezahlt. Für Zahnersatz beispielsweise lässt sich aber auch als gesetzlich Versicherter eine private Zusatzversicherung abschliessen.

Autor: Markus Heck info [@] pkv-2007.de








 

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