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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : April 08, 2008 | Autor : Steffen
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 1299

  

Die Gültigkeit einer digitalen Signatur ist ohnehin zeitlich begrenzt. In der Regel behält die digitale Signatur ihre Gültigkeit etwa drei Jahre. Danach endet auch das Nutzungsrecht des Signaturschlüssels.

Es kommt vor, dass die Signaturerstellungssoftware das ungültige Zertifikat nicht anerkennt und den Zugriff verweigert. Dennoch ist es möglich, dass Dateien und Dokumente elektronischer Natur mehrere Jahre datumsbezogen zurückversetzt werden können. Dies ist nämlich nicht nachweisbar. Dies geschieht, wenn zum Beispiel die Systemzeit des entsprechenden Rechners verstellt wird. Somit haben Fälscher freie Bahn, wenn es ihnen gelingt, ein zurückdatiertes Dokument mit einer fälschlicherweise anerkannten Signatur zu versehen, nachdem sie den Signaturschlüssel errechnet haben.

Hierzulande muss für die Nachprüfbarkeit eines Zertifikats ein öffentliches Zertifikatsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden. Bei Anbietern beträgt der Nachprüfbarkeitszeitraum fünf Jahre. Bei akkreditierten Unternehmen sind es sogar 30 Jahre.

Hierbei liegt das Problem bei der Nachweisbarkeit der elektronischen Signatur, deren Zertifikat nicht mehr gültig ist. Die elektronische Signatur bzw. die digitale Signatur führen nur dann zur Beweislastumkehr, wenn der Nutzer lückenlos nachweisen kann, dass die Signatur vor dem Zeitpunkt des Zertifikatsablaufs erfolgt ist. Dies ist möglich, indem er einen Zeitstempel setzt oder eine Nachsignierung durchführt. Auch bei der Signierung von Archiven oder Teilen aus Archiven ist die Absicherung der Dokumente gewährleistet. Darüber hinaus gilt sowohl für die digitale Signatur als auch für die elektronische Signatur,  dass bei elektronischen Rechnungen, den so genannten eBilling, wie auch für andere vertrauliche unternehmensinterne Dokumente die Verantwortlichkeit der ordentlichen Buchführung und Datenpflege beim jeweiligen Unternehmen liegt.

Steffen Ehrlich
steffen[at]torstenmaue.net





 

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