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Veröffentlicht : October 21, 2008 |
Autor : marke
Kategorie : Freizeit und Hobby | Bisher
gelesen
: 802
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Auch dem Bootscharter Hamburg sind die Unterschiede bezüglich der Begriffsdefinition
zwischen Schiffen und Booten bekannt. In der Umgangssprache wird hier häufig keine Unterscheidung getroffen und es ist dann das gleiche gemeint. Generell lässt sich herausstellen, dass Boote früher als kleinere Schiffe galten und teilweise noch gelten. Beispielsweise sind Seefahrzeuge der NATO-Mitgliedsstaaten Schiffe, wenn an Bord der Fahrzeuge die Planstelle des Ersten Offiziers vorgesehen ist. Falls dies nicht der Fall ist, so gelten die Seefahrzeuge als Kriegsboote. Dies gilt auch für Schnellboote oder U-Boote mit 1. Offizier an Bord. Trotz des Teiles „Boot" im Namen von U-Boot oder Schnellboot gelten diese unter den entsprechenden Vorraussetzungen also als Schiffe. Wenn die Planstelle des 1. Offizier nicht vorhanden ist, so werden die Seefahrzeuge Boot genannt. Im Fall von Seefahrzeugen, die zu militärischen Zecken dienen, hängt die Bezeichnung Schiff bzw. Boot nicht unbedingt von der Größe des Seefahrzeugs ab. Die Planstelle des 1. Offiziers hängt von der Besatzungsstärke ab. Es kann also vorkommen, dass ein sehr großes Wasserfahrzeug als Boot und ein sehr kleines als Schiff gilt. Der deutsche Versorger Freiburg zum Beispiel ist laut NATO-Definition ein Boot, obwohl der Versorger als großes Wasserfahrzeug angesehen werden kann. Ein kleines U-Boot gilt meist schon als Schiff. Bevor Deutschland in die NATO eingetreten ist, galt für die Unterscheidung als maßgebend, ob der Kommandeur des Verbands, dem das Seefahrzeug zugeordnet war, Flagg- oder Stabsoffizier war. Demnach wurde ein Zerstörer trotz der Größe als Boot bezeichnet, da der Kommandeur der Flotte in der Regel ein Kapitän zur See bzw. Fregattenkapitän war. Dies stellte den gleichen Rang dar, wie der Rang des Kommandanten eines Schiffes. Im Falle von Booten und Schiffen, welche zivil genutzt werden und keine Segler darstellen, wird die Grenze zwischen Booten und Schiffen je nach Land und Sprache unterschiedlich gezogen. Für Deutschland gilt folgendes: Da das Personal der Schiffsbegrüßungsanlage Willkomm-Höft an der Unterelbe nicht jedes kleine Wasserfahrzeug als Schiff begrüßen wollte, so wurde Mitte des 20. Jahrhunderts eine Abgrenzung durchgesetzt. Fortan wurden Seefahrzeuge ab 500 Bruttoregistertonnen (BRT) Schiffe und solche unter 500 BRT Boote. Dies gilt allerdings nicht für Binnenschiffe oder Handelsschiffe. Diese werden grundsätzlich als Schiffe bezeichnet. Die Regelung gilt in Deutschland bis heute. Der Boote Charter in Hamburg wird nicht nur darüber noch einiges zu berichten haben. Mark Endrejat c(at)chrischlog.de
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