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Veröffentlicht : December 16, 2007 |
Autor : okw2007
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher
gelesen
: 1429
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Grundsätzlich sind Kredite finanzielle Mittel, die
Kreditinstitute privaten Haushalten oder Geschäftskunden unter bestimmten
Vorraussetzungen zur Verfügung stellen. Sie dienen der Überbrückung
finanzieller Engpässe, der Finanzierung bzw. dem Erwerb von Waren oder der
Investition. Für die Inanspruchnahme eines Kredites muss der Kunde Zinsen
zahlen, die sich in ihrer Höhe nach dem Kreditbetrag oder der Laufzeit richten
können. Man unterscheidet Kredite außerdem nach der Art wie sie dem
Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden. Der Dispositionskredit wird als
Kreditrahmen für das Girokonto eingerichtet. Der Kunde kann bis zu diesem Limit
über sein Guthaben hinaus Verfügungen tätigen und Kreditbeträge abrufen. Es
besteht keine befristete Laufzeit sondern eine "bis auf weiteres"
Vereinbarung. Für die Einräumung des Dispositionskredites fallen keine Kosten
für den Kunden an. Bei der Rückzahlung dieses Kredites gelten keine speziellen
Vorschriften, d.h. es können jederzeit Rückzahlungen geleistet werden und es
gibt keine regelmäßigen Raten. Da Selbstständige kein gleichbleibendes
Einkommen nachweisen können, wird ihnen ein Barkredit anstelle eines
Dispositionskredits eingeräumt. Die andere Form, in der ein Kredit für Kunden zur Verfügung
gestellt wird, ist in einer Summe. Dies kann entweder in bar oder durch
Gutschrift auf dem Girokonto erfolgen. Hierbei handelt es sich dann um
Ratenkredite, die in monatlichen gleichbleibenden Raten während einer
vertraglich vereinbarten Laufzeit zurück gezahlt werden. Je nach Anbieter
können darüber hinaus auch Sondertilgungen geleistet werden, d.h. spontane
Rückzahlungen in beliebiger Höhe. Je nach Höhe des Kreditbetrages fordert die
Bank eine Sicherheit, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ein
Verlustrisiko abzudecken. Die Sicherheit kann gegeben sein durch die
Verpfändung von Sparguthaben, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Immobilienfinanzierung Grundschulden auf
der zu finanzierenden Immobilie aufgenommen. Sollte der Kunde seinen
vertraglichen Pflichten nicht oder nicht im vereinbarten Umfang nachkommen
können, so hat die Bank das Recht nach einer entsprechenden Frist den
verpfändeten Vermögenswert zu veräußern und durch diese liquiden Mittel die
Kreditschuld zu tilgen. Dies gilt grundsätzlich natürlich auch für einen Kredit Österreich.
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