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Die Ausbildung zur Zahnärztin bzw. zum Zahnarzt ist immer an ein Studium gebunden, den Studiengang „Zahnmedizin". Die Vorraussetzung zur Zulassung zu diesem Studiengang ist das bestandene Abitur mit einen festgelegten Notendurchschnitt, dem „Numerus clausus", der je nach Nachfrage zwischen einer Abiturnote von 1,0 bis 2,4 variieren kann. Die Regelstudienzeit für das Studium der Zahnmedizin beträgt 10 Semester zuzüglich 6 Monate für das Staatsexamen. Zum Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes gehören die Diagnose, Therapie und Vorbeugung von Zahnerkrankungen und Kiefererkrankungen. Das Studium setzt sich im wesentlichen aus zwei Teilen zusammen, dem vorklinischen Teil, der 5 Semester dauert und eher theoretische Inhalte hat, und dem klinischen Teil, bei dem praktische Tätigkeiten wie Behandlung von Patienten oder Kommilitonen unter Aufsicht eines Lehrenden gehört. Während der Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf den Bereichen der Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz, der Behandlung von Zahn- und Kieferkrankheiten, der Zahnerhaltung und der Chirurgie. Zum theoretischen Teil der zahnärztlichen Ausbildung gehören die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Der Student muss zusätzlich zu Studiengebühren und ähnlichen Kosten auch für Materialkosten aufkommen, die während der praktischen Übungen anfallen. Um sich als Zahnarzt bezeichen zu dürfen, muss der angehende Zahnarzt zunächst einen Antrag auf Approbation stellen, der sich streng nach der Approbationsordnung für Zahnärzte richten muss. Diese Approbationsordnung wird sich bald insofern ändern, als dass medizinische Aspekte mehr Gewicht bekommen und ein dreimonatiges Pflegepraktikum eingeführt wird. Das Einkommen des durchschnittlichen Zahnarztes liegt in Deutschland zur Zeit bei ca. 3300 bis 4360 € brutto im Monat. Angehende Zahnärzte sollten in der Lage sein, spiegelverkehrt zu denken und zu arbeiten; technisches Geschick ist von Vorteil. Kerstin Becker, kbecker (@) content-optimizer.de
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