Die Absicherung einer Berufsunfähigkeit gehört heute zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Jeder 4. Arbeitnehmer muss in seinem Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln. Durch Veränderung der gesetzlichen Regelungen sind alle nach 1961 geborenen nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit mit einer kleinen Rente versichert. Berufsunfähig ist aber noch lange nicht erwerbsunfähig. In vielen Fällen kann, zumindestens theoretisch, noch ein anderer Beruf ausgeübt werden. Damit gibt es keine staatliche Rente. Ohne
Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg in den sozialen Abstieg im Schadensfall vorgegeben.
Für die Berufsunfähigkeit gibt es verschiedene Gruppen. Berufsgruppen mit geringerer oder ohne Gefährdung und geringerer körperlicher Belastung sind im Beitrag günstiger. Die anderen Berufsgruppen liegt im Beitrag etwas höher. Die Beitragshöhe unterscheidet sich weiterhin durch die Höhe der abgeschlossenen Rente, durch das Lebensalter und durch eventuelle Vorerkrankungen. Vor Abschluss der Versicherung sind im Anmeldeformular die Gesundheitsfragen gewissenhaft auszufüllen. Es kann auch eine Gesundheitsprüfung verlangt werden. Um keine Lücke entstehen zu lassen, sollte die Rentenzahlung immer bis zum Eintritt in das normale Rentenalter vereinbart werden.
Die Berufsunfähigkeitversicherung kann als Extraversicherung abgeschlossen werden. Oft wird sie auch mit einer anderen Versicherung kombiniert. Kopplungen mit Lebensversicherungen sind sehr häufig anzutreffen. Bei Kombination mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung muss beachtet werden, dass diese bei Harz IV oder Insolvenz eventuell vorzeitig aufgelöst werden muss. In diesen Fällen geht auch die Berufsunfähigkeit mit verloren.
Thomas Nissen
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