Die
Limited ist eine Gesellschaftsform in Großbritannien. Vergleichbar ist sie mit der GmbH in Deutschland. Nach den EU-Bestimmungen aus dem Maastrichter Vertrag ist es möglich, hier in Deutschland eine Limited zu gründen. Das hat für Existenzgründer viele Vorteile. Das Procedere einer GmbH-Gründung dauert länger und ist teurer als bei einer
Limited Gründung. Mehrere Wochen dauert die Gründung einer GmbH. Das kostet ihn mehrere tausend Euro. 25 000 Euro Haftungskapital sind vorzuweisen. Sie bilden das Stammkapital, das immer vorhanden sein muss.
Eine Limited kann innerhalb von 24 Stunden gegründet werden. Die Kosten betragen um 185 Euro. Das Haftungskapital beträgt mindestens ein englisches Pfund (1,50 Euro). Um eine Limited gründen zu können, braucht man einen Geschäftssitz in Großbritannien, den man über Vermittler in Deutschland erwerben kann. In Deutschland benötigt man eine Gewerbeanmeldung und einen Handelsregistereintrag. Die Limited wird als selbstständige Zweigniederlassung geführt und ist berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Das Gewerbeamt verständigt das Finanzamt über die Firmengründung. Der Neugründer füllt einen Fragebogen für Kapitalgesellschaften aus und erhält eine Steuernummer.
Der Körperschaftsteuersatz bei einem Jahresgewinn bis zu 450 000Euro beträgt für eine GmbH 25%. In Großbritannien beträgt er 19%. Eine Gewerbesteuer gibt es nicht. In Deutschland beträgt sie 19,7%. Die EU-Gesetze sichern, dass inländische und ausländische Gesellschaften die gleichen Rechte besitzen. Es ist zu beachten, dass eine Betriebsstätte in England die Vorteile der niedrigen englischen Steuersätze mit sich bringt. Eine Betriebsstätte in Deutschland zu betreiben, lässt das deutsche Steuerrecht in Kraft treten. Die Vorzüge des englischen Gesellschaftsrechtes wie limitierte Haftung oder freie Namenswahl kann der Limited-Gründer selbstverständlich nutzen.