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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : September 11, 2006 | Autor : Karsten
Kategorie : Gesundheit | Bisher gelesen : 2396

  

Entzug von Suchtmittel

Menschen, die regelmäßig ein Suchtmittel zu sich genommen haben und nun aufhören möchten, Suchtmittel, wie Drogen, Nikotin und Alkohol, müssen mit starken Entzugserscheinungen rechen.

Mit einem Alkoholentzug oder Nikotinentzug ist nicht zu spaßen. Er sollte stets unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Nur ein ausgebildeter Arzt, der sich mit dem Thema von Suchtmittelerkrankungen auskennt, kann die richtigen Schritte einleiten, damit der Entzug ohne Folgeerkrankungen für den Betroffenen durchgeführt werden kann. Ein Arzt kann auch Medikamente verordnen, die mögliche Entzugserscheinungen lindern können.

Zu Hause und allein sollte ein Entzug niemals durchgeführt werden. Gerade bei einem Alkoholentzug können Krampfanfälle auftreten, die nicht vorhersehbar sind und auch von einem Laien nicht erkannt werden. Wenn dann nicht sofort die richtige Hilfe gewährleiste ist, kann ein Krampfanfall auch tödlich enden. Viele Betroffene fragen sich, wie und welche Entzugserscheinungen sie bei welchem Alkoholkonsum zu erwarten haben. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auch weniger auf die Art und Härte der Drogen an, sondern auf die Regelmäßigkeit, mit der sich der Körper an den Drogenkonsum gewöhnt hat.

Das kann bei Alkohol auch bei den täglichen Feierabendbier und bei Nikotin auch nur bei verhältnismäßig wenigen Zigaretten der Fall sein. Suchtmittelerkrankungen sind anerkannte Erkrankungen und darum brauch sich auch niemand zu schämen, dem Arzt seines Vertrauens über seine Probleme zu erzählen und um Hilfe zu bitten. Der Arzt unterliegt auch der Schweigepflicht, so dass ohne die Zustimmung des Betroffenen, nichts über eine Suchterkrankung nach außen getragen werden kann.

Für die Aufarbeitung der Sucht ist unbedingte Ehrlichkeit über die Dauer und Menge des Suchtmittelkonsums erforderlich. Nur so kann die richtige und ausreichende Hilfe gewährleistet werden und auch mögliche Medikamentenverordnungen richtig eingestellt werden.




 

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