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Veröffentlicht : October 11, 2007 |
Autor : Thomass
Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher
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: 1389
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EU-Fahrzeuge - Schnäppchenkauf mit Hürden
Als wichtigstes Argument für den Fahrzeugkauf im benachbarten europäischen Ausland (EU) gilt der niedrige Nettopreis, der durchaus 20 % geringer sein kann als bei einem vergleichbaren Fahrzeug bei einheimischen Händlern. Diese Preise sind nicht auf eine schlechtere Grundausstattung oder eingeschränktes Zubehör zurückzuführen, sonder liegen vielmehr an den unterschiedlichen europäischen Steuersätzen und anderen nationalen Gegebenheiten. Besonders gravierend sind die Preisunterschiede gegenüber Deutschland bei dänischen, finnischen und ungarischen Vertragshändlern.
Die günstige Nettopreisdifferenz der EU Fahrzeuge ist nur eine Seite der Medaille, die durch die üblichen Überführungskosten, eventueller Nachrüstung oder Umrüstung entsprechend der deutschen StVZO, der fälligen Importsteuer ( Mehrwert-steuer) und der Reisekosten schnell schrumpft. Auf der anderen Seite stehen die rechtlichen Bestimmungen zur Gewährleistungspflicht der Händler, die nur für das jeweilige Land gelten.
Reparaturenleistungen, die sich aus der Gewährleistungspflicht ergeben, können nur beim Verkäufer eingefordert werden. Die Garantie, eine freiwille Verpflichtung der Hersteller, ist laut europäischem Recht davon nicht betroffen, denn sie gilt für alle Fahrzeuge gleichen Typs und Ausstattung unabhängig davon, wo in der EU das Kfz. verkauft wurde.
Die Nettopreisdifferenz schwindet im grenznahen Raum auch durch günstige Hauspreise und Sonderrabatte der deutschen Vertragshändler. Wer sich dennoch für den Neuwagenkauf im europäischen Ausland entscheidet, muss besonders auf vollständige Fahrzeugunterlagen und einen vollständigen Kaufvertrag achten, die in deutscher Übersetzung der Kfz.-Zulassungstelle und bei Notwendigkeit der deutschen Prüforganisation (z.B. DEKRA, TÜV) vorgelegt werden müssen. Die EU-weit gültige Betriebserlaubnis COC (Certificate of Conformity) muss unbedingt dem Käufer übergeben werden. Für ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug sind für die deutsche Zulassung, die vollständigen Fahrzeugpapiere, ein Importgutachten deutscher Prüforganisationen für die Erteilung der Betriebserlaubnis oder das COC, die Auskunft des Zentralen Kraftfahrzeugregisters in Flensburg zu möglichen deutschen Vorbesitzern und der gültige und übersetzte Kaufvertrag notwendig. Oftmals handelt es sich bei Gebrauchtfahrzeugen um ehemalige Mietwagen. EU- Fahrzeuge als Reimporte müssen durch die Händler als solche ausgewiesen sein. Ob sich der Kauf des Wunschautos im benachbarten Ausland wirklich lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Thomas Ewert info(ät)ewd-concept.de
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