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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : April 17, 2007 | Autor : holgi3010
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 1887

  

Alle Jahre wieder steigen mit Beginn der ersten warmen Temperaturen Verkehrsteilnehmer vermehrt vom Auto auf das Fahrrad um. Wie der Bund der Versicherten in diesem Zusammenhang erklärt ist es ratsam, unbedingt auf den passenden Versicherungsschutz für das luftige Gefährt zu achten. Ist das Fahrrad im Rahmen einer Hausratversicherung gegen entstandene Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Feuer oder Sturm zwar grundsätzlich abgesichert, so ist dies bei Diebstahl mit einem Einbruchshintergrund nur bedingt der Fall. Hier gilt die Regel, dass die Versicherung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn sich das Rad in einem geschlossenen Gebäude oder einer abgeschlossenen Garage befunden hat und in diese Räumlichkeiten eingebrochen wurde.

Allerdings bieten die Versicherungsunternehmen mittels eines entsprechenden zusätzlichen Abschlusses die Möglichkeit, ein Fahrrad auch außerhalb geschlossener Räume zu versichern. Laut Aussage der Experten vom Bund der Versicherten ist das Rad dann im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr versichert. Außerhalb dieses Zeitraums allerdings nur dann, wenn das Fahrrad nicht bereits für die Nacht abgestellt, sondern noch benutzt wird, beispielsweise für die Rückfahrt von einer Party nach Hause. Die der Hausratversicherung angeschlossene zusätzliche Fahrradversicherung kommt auch dann für den Schaden auf, sollte das Rad aus dem gemeinsamen Abstellraum eines Mehrfamilienhauses gestohlen werden. Der Bund der Versicherten weist ausdrücklich darauf hin, dass aber auch in diesem Fall das Fahrrad mit einem entsprechenden Schloss versehen und abgeschlossen sein muss.

Laut Aussagen der Experten beschränkt sich die Entschädigung für an Fahrrädern entstandene Schäden auf ein bis zwei Prozent der Summe, mit der ein Hausrat versichert wurde. Bei einer angenommenen Hausratversicherung in Höhe von EUR 50.000,- sind demzufolge Schäden an Fahrrädern bis zu EUR 500,- bzw. EUR 1.000,- abgesichert. Der Bund der Versicherten betont, dass die Kosten für eine zusätzliche Fahrradversicherung bedingt durch den jeweiligen Wohnort variieren. So muss beispielsweise in Berlin für eine Hausratversicherung von angenommenen EUR 50.000,- plus angeschlossener zusätzlicher Fahrradversicherung mit Beiträgen gerechnet werden, die sich in der Höhe von EUR 90,- bis EUR 200,- bewegen.

Holger Freier infi [at]vedix.de




 

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