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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : October 12, 2008 | Autor : Raschel
Kategorie : Business | Bisher gelesen : 945

  
Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist immer relativ schwer. Meistens kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, da der noch aktuelle Inhaber aus Altersgründen aus der Firma abschied nehmen muss. Sodann muss schon im Vorhinein über eine genaue Regelung diskutiert werden, sodass dieser Unternehmenskauf unkompliziert verläuft. Vorrangig muss geklärt werden, welchen finanziellen Wert die Firma überhaupt vorweisen kann. Bei diesem Finanzplan ist es größtenteils nicht zu empfehlen, allein auf eigene Prüfer zur Wertefeststellung zu drängen, weil diese häufig verzerrt werden. Es ist sinnvoll, einen externen Finanzfachmann zu Rate zu ziehen, sodass der denkbare Interessent bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Zudem muss die Firma wirtschaftlich rentabel arbeiten, sodass überhaupt ein Verkaufshandel möglich wird. Ist die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss viel mehr über eine einfache Schließung diskutiert werden. Ist die Firma prinzipiell rentabel, indess eher schwach, können ergänzende Einlagen helfen, um die Firma geschäftstüchtiger führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss zudem vorher genau überlegt werden, was für Voraussetzungen der neue Inhaber haben soll. Der alte Inhaber sollte vorher einen Steckbrief erstellen, in dem er genau bestimmt, was für Eigenschaften der neue Inhaber mitbringen soll. So lassen sich Probleme bereits vorab hervorragend beheben und es entstehen am Ende keinen Unmut über die Führung der Firma. Der alte Inhaber muss ebenso überlegen, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Veräußerung mit sich zieht und ob es sinnvoll wäre, dem neuen Inhaber einen Wechsel der rechtlichen Form nahe zu legen. Falls der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es fast immer sinnvoll, einen externen Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte überwachend in die Abläufe einschreiten und aufkommende Fragen beantworten, die bei den Prozessabläufen vorkommen. Außerordentlich sinnvoll ist ein Unternehmensbeirat, sofern der vorherige Besitzer darüber hinaus nach der amtlichen Übergabe einen gewissen Firmenanteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sogleich alle Verantwortlichkeiten auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Der Prüfer ist prinzipiell frei bestimmbar, es bietet sich indess an, Interessenten aus dem näheren sozialen Umfeld des Unternehmens zu bebennen. Das kann zum Beispiel der allg. Berater von Steuern, eine Person der Hausbank oder ebenso ein geprüfter Unternehmensberater sein. Dieser Berater ist indess vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung, preiswert sind diese Berater größtenteils allerdings nicht.

Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com




 

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