|
Die gesetzliche Altersvorsorge wird wahrscheinlich schon in einigen Jahrzehnten nicht mehr ausreichen, um im Rentenalter finanziell unabhängig zu bleiben. Aus diesem Grunde sollten vor allem junge Arbeitnehmer überlegen, ob sie zusätzlich privat vorsorgen möchten, um gewisse Sicherheiten zu haben und das Risiko später ohne Geld dazustehen zu minimieren. Private Altersvorsorge ist grundsätzlich freiwillig und somit eine Zusatzoption zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die bekannteste Form der privaten Altersvorsorge ist sicherlich die sogenannte Riester-Rente. Diese staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit ist im Vergleich zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge aufgrund spezieller Regelungen sehr aufwändig. Andererseits können eingezahlte Beträge und Zulagen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb müssen Arbeitnehmer an ihren individuellen Bedürfnissen abwägen, ob die Riester-Rente für sie sinnvoll ist. Für Besserverdienende wie Selbstständige oder Freiberufler gibt es die Rürup-Rente, welche bei jährlich höheren Einkommen eine bessere Rendite als die Riester-Rente erzielt. Weiterhin kann die Rürup-Rente fondsgebunden durchgeführt werden. Somit besteht die Möglichkeit ein steuerlich gefördertes Investment vorzunehmen. Ein negativer Aspekt der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital nicht vererbbar ist. Sollte der Versicherungsnehmer also vorzeitig sterben ist der Totalverlust aller bis dahin eingezahlten Beträge die Folge. Verbraucherschützer empfehlen diese Form der Altersvorsorge jedoch erst ab 30.000 Euro Jahresgehalt. Eine weitere Form der privaten Altersvorsorge sind Aktienfonds-Sparpläne. Bei dieser staatlich nicht geförderten Anlageform kann der Sparer jederzeit über sein Kapital verfügen. Aktienfonds-Sparpläne investieren in einen oder mehrere Aktienfonds. Den höheren Renditechancen steht jedoch ein Verlustrisiko gegenüber, welches jedoch durch das konsequente einzahlen auch bei fallenden Kursen minimiert werden kann. Beim Kauf von Aktienfonds-Sparplänen fällt außerdem für jeden Sparbeitrag ein Ausgabeaufschlag an, welcher jedoch bei manchen Banken und Fondsvermittlern reduziert werden kann oder komplett entfällt. Als letzter Punkt bietet sich der Erwerb von Immobilien an. Sofern die Immobilie selbst bewohnt wird müssen monatliche Mietbeiträge nicht gezahlt werden. Die laufenden Kosten werden somit stark gesenkt. Ist der Ruheständler im Besitz von mehreren Immobilien, kann er im Rentenalter aus den Mietüberschüssen leben. Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung im Alter sind außerdem noch sogenannte Immobilienfonds, welche es Kapitalanlegern erlauben, sich auch mit kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Autor: David Sanders Kontakt: mail [ @ ] artikel-magazin [ . ] de
|