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Banken und Bausparkassen locken mit
günstigen Baukrediten. Oft werden auch sehr niedrige Raten
offeriert. In der Werbung findet der Kunde Zinsangebote von unter 2
Prozent per anno. Doch es lohnt sich ein zweiter Blick. Nicht jedes
Angebot hält was es verspricht. Hinter den niedrigen Raten
versteckt sich oft eine sehr geringe Tilgung von nur einem Prozent
per anno. Die Anbieter verschweigen in der Werbung meist die Laufzeit
der Darlehen. Bei einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent
hat der Baukredit eine
Laufzeit von 35 Jahren. Das Böse erwachen kommt dann in der
Regel nach Beendigung der Zinsfestschreibung. Die Kreditinstitute und
Bausparkassen schreiben den Zinssatz nur zwischen fünf und zehn
Jahren fest. Je geringer der Basiszins um so kürzer ist die
Zinsbindungszeit. Danach wird der Zinssatz marktüblich
angepasst. Dies hat zur Folge, dass günstige
Baukredite innerhalb weniger Monate zu einer ungünstigen
Finanzierung werden können.
Variable Rückzahlungsvarianten
sind in den Darlehensverträgen oft ausgeschlossen oder nur gegen
sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen realisierbar. Auch
Umschuldungen sind dann aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigungen
kaum durchsetzbar oder weniger lukrativ. Meist müssen die
Kreditnehmer dann wohl oder übel mit der vorhandenen
Finanzierung weiterleben. Teilweise können dadurch auch die
Erben noch belastet werden. Der Kreditnehmer hat dann nur die
Möglichkeit sein freies Geld, welches er eigentlich zur Tilgung
des Baukredites einsetzen wollte, in einer Kapitalanlage einzusetzen.
Durch die daraus erwirtschafteten Renditen kann sich die
Nettobelastung senken. Ein Minusgeschäft für
Darlehensnehmer bleibt es in den meisten Fällen aber trotzdem.
Daher ist es unbedingt notwendig vor
Abschluss von Verträgen, sich mehrere Angebote einzuholen und
diese von unabhängigen Fachleuten prüfen zu lassen. Die
Finanzexperten der deutschen Verbraucherschutzzentralen sind dabei
eine gute Anlaufstelle. Es lohnt sich auf jeden Fall das
Kleingedruckte in den Verträgen genau durchzulesen. Wichtig sind
dabei insbesondere folgende Punkte: Kündigungsrecht des
Darlehensnehmers, Vorfälligkeitsentschädigungen,
Tilgungssatz, Darlehenslaufzeit und Zinsbindung. Nicht jeder günstige
Baukredit ist letztendlich auch günstig. Marvin Fuchs marvin1@it-service24.com
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