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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : March 26, 2007 | Autor : tommifant
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1691

  
Der Verkauf einer Lebensversicherung meint die entgeltliche Übertragung einer Kapitallebens- oder – Rentenversicherung an einen Aufkäufer im Gegensatz zum Rückkauf durch die Lebensversicherung. Dabei wird technisch auch von „gebrauchten" Lebensversicherungen gesprochen, da es sich immer um Policen handelt, bei denen der Vertragsabschluss bereits Jahre zurückliegt und keine neue Lebensversicherung abgeschlossen wird. Zu diesem Ankauf hat sich in Deutschland in den zurückliegenden Jahren ein interessanter Markt entwickelt, der dem Versicherungsnehmer, also dem Inhaber der Police, verschiedene Vorteile beim Verkauf an einen Aufkäufer gegenüber der Rückgabe an die Versicherung verschafft.

Eine gebrauchte Lebensversicherung verkaufen ist vor folgendem Hintergrund die bessere Alternative. Zum einen sind es die Modalitäten bei der Berechnung des Rückkaufswertes, den die Versicherung bei Rücknahme zugrunde legt. Dabei kommt es zu teilweise erheblichen Stornoabzügen, die der Kunde hinnehmen muss. Ebenso können bei der Rückgabe an die Versicherung erhebliche steuerliche Nachteile entstehen und dass der Versicherungsschutz nach Kündigung der Versicherung verloren ist, spricht auch gegen eine Kündigung.

Anders dagegen bei dem Verkauf von Lebensversicherungen an einen professionellen Aufkäufer. Hier erhält der Verkäufer, sprich der Versicherungsnehmer, einen Aufpreis gegenüber dem Betrag, den er von der Versicherung erhält, er erzielt also mehr als bei Kündigung. Anders als bei Kündigung der Versicherung entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn der Versicherungsnehmer die Police beispielsweise innerhalb von 12 Jahren zurückgeben will. Darüber hinaus behält der Kunde sogar einen Todesfallschutz. Dieser beläuft sich immerhin noch auf die jeweilige Todesfallleistung zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles abzüglich des bereits an den Versicherungsnehmer geflossenen Kaufpreises und der jeweils noch vom Käufer gezahlten Prämien nach dem Kauf.

Ein Kaufangebot wird in der Regel jedoch nur für Policen gemacht, die eine Restlaufzeit von nur noch ca. 15 Jahren haben und die einen Mindestrückkaufswert (in der Regel ca. 5.000 €) aufweisen.

Autor: Thomas Nissen thomas.nissen@gmail.com




 

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