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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : February 24, 2009 | Autor : Klaus.Richter
Kategorie : Gesundheit | Bisher gelesen : 970

  
Mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz sind ein bedeutendes Thema für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Besteht eine Gefährdung, wirkt sich das nicht nur auf den betroffenen Mitarbeiter, sondern meist auch auf die Qualität der Arbeit aus.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für einen ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen und ihre Mitarbeiter so weit wie möglich vor drohenden Gefahren zu bewahren.
Grundlage für die Arbeitssicherheit sind Gefährdungsbeurteilungen, die auf dem Arbeitsschutzgesetz basieren. Arbeitgeber oder von ihnen beauftragte geeignete Personen müssen vor Beginn von Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung verfassen, in der die Anwendung notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen nachgewiesen wird. Auch während der betreffenden Arbeiten müssen in regelmäßigen Abständen Gefährdungsanalysen durchgeführt werden, um eventuell notwendige verbesserte Schutzmaßnahmen einleiten zu können.
Die Zahl der möglichen Gefährdungen ist dabei groß. So werden nicht nur mögliche Einwirkungen von Chemikalien, biologischen Stoffen oder Unfallgefahren durch Maschinen oder unzureichend gesicherte Gegenstände und ähnliche Dinge zu den Gefährdungen gezählt. Auch Gesundheitsgefahren, die beispielsweise aus ergonomisch ungünstigen Arbeitsplätzen entstehen und mögliche psychische Belastungen müssen in eine Gefährdungsanalyse einbezogen werden.
Neben technischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, wie etwa Sicherheitsschuhen oder einer ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes, sind auch Warnungen und Regeln für die Mitarbeiter wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Arbeitgeber müssen beispielsweise durch Sicherheitsunterweisungen und Musterbetriebsanweisungen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sorgen.
Neben dem Arbeitgeber ist natürlich auch der Arbeitnehmer angehalten, auf seine Sicherheit zu achten und Betriebsanweisungen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Innerhalb der EU müssen Unternehmen mit mehr als einem Mitarbeiter und Behörden über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz FASi oder SiFa) verfügen, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit unterstützt und auch beratend tätig ist.




 

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