Jalousie, Rolladen, Rollos und weitere werden heute oft benutzt um eine Sonnenschutzvorrichtung zu beschreiben, doch viele wissen nicht genau was eigentlich eine Jalousie genau ist.
Veröffentlicht : February 24, 2009 |
Autor : Klaus.Richter Kategorie : Gesundheit | Bisher
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Mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz sind ein
bedeutendes Thema für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Besteht eine Gefährdung,
wirkt sich das nicht nur auf den betroffenen Mitarbeiter, sondern meist auch
auf die Qualität der Arbeit aus.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für einen ausreichenden Arbeitsschutz
zu sorgen und ihre Mitarbeiter so weit wie möglich vor drohenden Gefahren zu
bewahren.
Grundlage für die Arbeitssicherheit sind Gefährdungsbeurteilungen, die auf dem
Arbeitsschutzgesetz basieren. Arbeitgeber oder von ihnen beauftragte geeignete
Personen müssen vor Beginn von Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung verfassen,
in der die Anwendung notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen nachgewiesen wird. Auch
während der betreffenden Arbeiten müssen in regelmäßigen Abständen
Gefährdungsanalysen durchgeführt werden, um eventuell notwendige verbesserte
Schutzmaßnahmen einleiten zu können.
Die Zahl der möglichen Gefährdungen ist dabei groß. So werden nicht nur
mögliche Einwirkungen von Chemikalien, biologischen Stoffen oder Unfallgefahren
durch Maschinen oder unzureichend gesicherte Gegenstände und ähnliche Dinge zu
den Gefährdungen gezählt. Auch Gesundheitsgefahren, die beispielsweise aus
ergonomisch ungünstigen Arbeitsplätzen entstehen und mögliche psychische
Belastungen müssen in eine Gefährdungsanalyse einbezogen werden.
Neben technischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, wie etwa
Sicherheitsschuhen oder einer ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes, sind
auch Warnungen und Regeln für die Mitarbeiter wichtiger Bestandteil der
Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Arbeitgeber müssen beispielsweise durch
Sicherheitsunterweisungen und Musterbetriebsanweisungen für die Sicherheit ihrer
Mitarbeiter sorgen.
Neben dem Arbeitgeber ist natürlich auch der Arbeitnehmer angehalten, auf seine
Sicherheit zu achten und Betriebsanweisungen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen
zu beachten.
Innerhalb der EU müssen Unternehmen mit mehr als einem Mitarbeiter und Behörden
über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz FASi oder SiFa) verfügen, die
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit
unterstützt und auch beratend tätig ist.