Zufalls Artikel |
| Aufgrund der enorm großen Glasflächen ist die ausreichende Beschattung im Wintergarten elementar. Nur ein aktiver Sonnenschutz gewährleistet ganzjährig, daß Hitzestauungen und Schwüle – teils unter Mithilfe einer Klimaanlage – optimal bewältigt werden können und eine stets angenehme Atmosphäre vorherrscht... |
|
|
Statistiken |
| » Artikel |
5844
|
| » Autoren |
7214
|
| » Besucher |
3602928
|
| » Kategorien |
22
|
|
|
|
Veröffentlicht : December 28, 2010 |
Autor : silkeh
Kategorie : Versicherungen | Bisher
gelesen
: 300
|
|
|
|
Die Gesundheitsreform enthält eine Reihe von Vorzügen für die Versicherten der PKV. So können Versicherte, die nach einer Elternzeit oder Pflegezeit und anschließend jetzt Teilzeit tätig sind und aus diesem Grund das Minimaleinkommen der PKV unterschreiten, jetzt von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gelöst werden und weiterhin in der PKV als Versicherter bleiben.
Das ist ein beträchtlicher Gewinn für Versicherte in der privaten Krankenversicherung. Seither mussten Versicherte in der privaten Krankenversicherung, sobald sie wegen der Familie oder aufgrund der Pflege von einem Familienmitglied nach Beendigung der Elternzeit beziehungsweise Pflegezeit und nun halbtags arbeiteten und aus diesem Grund die Grenze des Mindesteinkommens für die PKV unterschritten, in die Gesetzliche Gesundheitsversorgung zurück oder Mitglied werden. Eine Abweichung bestand bloß im Zeitraum der Elternzeit beziehungsweise Pflegezeit. Dieser Zustand gehört nun der Vergangenheit an. Das nun aktuelle Gesetz zur Finanzierung der Krankenkassen gestattet eine Loslösung von der Pflicht zur Versicherung nach dem Ende an eine Elternzeit beziehungsweise nach Beendigung der Pflegezeit für Beschäftige in Teilzeit.
Das Gesetz wurde am 12. November 2010 von den Regierungsparteien beschlossen und nur eine Woche später hatten die einzelnen Bundesländer dies gebilligt.
Die Loslösung muss beantragt werden und gilt für alle Beschäftigten, die die Dauer ihrer Arbeit im Anschluss einer Elternzeit und Pflegezeit halbieren oder mehr vermindern, kalkuliert als Angestellte in Vollzeit dennoch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen würden. Vorher ist es zwingend notwendig, dass das Gehalt pro Jahr 5 Jahre jenseits der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat. Der Bezug des Elterngeldes wird hierbei mit eingerechnet. Die Regelung findet Anwendung für aktuelle und für denkbar erstmalige Angestelltenverhältnisse.
Der Zeitraum der Versicherungsfreiheit orientiert sich nach dem Zeitraum, in jenen ein privat Versicherter vor Beginn der Versicherungsfreiheit wegen der Erreichung der Einkommensgrenze vorangegangen ist. Zu dieser Dauer wird außerdem die Dauer zu Grunde gelegt, in welchem Elterngeld bezogen wurde.
Ob die Benutzung der neuen Regelung Sinnvoll ist, sollten die privat Versicherten aber eigenständig beurteilen können. Denn gerade nach Beendigung der Elternzeit kann sich die Situation für die Versicherten der PKV deutlich ändern. Kinder müssen Versichert in jedem Falle sein. Während diese innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse mittels der Familienversicherung Beitragslos mitversichert sind, müssen sie bei der Mitgliedschaft der privaten Gesundheitsabsicherung einzeln zum entsprechenden Beitrag abgesichert werden. Wer mit dem Gedanken spielt die neue Regelung im Rahmen der Gesundheitsreform zu nutzen, sollte als Versicherte vor einer Entscheidung in jedem Falle einen gründlichen Beitragsvergleich für die private Krankenversicherung durchführen.
|
|
|
Visitor's Comments ! |
|
|
|