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Lange angekündigt und schließlich doch von der Politik umgesetzt gilt jetzt die Gesundheitsreform: Doch welche neuen Rechte und Pflichten gelten konkret für den Verbraucher? Gute Nachrichten für Unversicherte Ab April muss jede Krankenkasse Unversicherte wieder aufnehmen, wenn sie vorher versichert waren. Die Änderung trifft momentan auf über 300.000 Deutsche zu, die aktuell nicht krankenversichert sind. Vormals Privatversicherte haben ab Juli die Möglichkeit zu ihrem privaten Anbieter zurückzukehren. Falls die Beiträge nicht bezahlt werden können, soll es staatliche Zuschüsse geben. Neue Tarife bieten Sparpotential Für alle Krankenkassen gibt es ab dem 1.April 2007 die Möglichkeit allen Versicherten neue Tarife anzubieten. Darunter gibt es auch die Möglichkeit Tarife mit Selbstbehalt zu wählen: Das bedeutet, dass Patienten einen geringeren Beitrag bezahlen, wenn sie sich Verpflichten einen Teil der Behandlungskosten selbst zu zahlen. Hieraus ergeben sich Einsparungsmöglichkeiten von bis zu 600 Euro im Jahr, doch wer sich für diese Tarife entscheidet, ist mindestens drei Jahre an die Kasse gebunden. Auch eine Kündigung nach einer Erhöhung, oder wie bisher nach 18 Monaten ist momentan ausgeschlossen. Außerdem neu: Patienten, die außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen in Anspruch nehmen, können einen Bonus von ihrer Kasse erhalten. Mehr Impfungen und bessere Versorgung für Senioren Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden auf empfohlene Impfungen der ständigen Impfkommission (z.B. Influenza, Meningokokken C oder Pneumokokken), ärztlich verordnete Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen sowie auf die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden ausgeweitet. Nicht mehr bezahlt werden jetzt Komplikationen aufgrund von selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit, wie z.B. durch Schönheitsoperationen, Piercings oder Tätowierungen. Schlechte Zeiten für Vorsorgemuffel Wer ab Anfang 2008 auf Vorsorge-Tests der Kassen verzichtet, muss im Krankheitsfall mehr zuzahlen. Die Beschränkung der Zuzahlungspflicht auf ein Prozent des Haushaltseinkommens gilt ab 2008 nur noch für Patienten mit Vorsorgeheft oder Teilnehmer an so genannten Chroniker-Programmen. Keine Änderungen für privat Versicherte Ab 1. Januar 2009 treten auch Änderungen für privat Versicherte in Kraft. Ab dann müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Die Beiträge dürfen die Höchstbeträge der gesetzlichen Kassen - derzeit um die 500 Euro im Monat - nicht überschreiten. Ablehnen dürfen die privaten Krankenversicherungen im Basistarif niemanden, die Gesundheitsprüfung entfällt. Jedoch: Seit dem 2. Februar 2007 müssen Versicherte nachweisen, dass sie drei Jahre ununterbrochen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen, also drei Jahre lang in Folge mehr als 47.700 Euro brutto verdient haben. Ein einmaliges Überschreiten reicht nicht mehr. Entlastung für Selbstständige Selbstständige mit niedrigen Einkommen, die gesetzlich versichert sind, sollten zum 1. April Ihren Krankenkassenbeitrag neu berechnen lassen. Das fiktive Mindesteinkommen wird auf 1.225 Euro gesenkt – somit sind für gering verdienende Selbstständige Einsparungen von bis zu 100 Euro im Monat möglich. Einheitlicher Beitragssatz ab 2009 Ab 2009 soll es mit dem Start des Gesundheitsfonds einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz geben, der im Gesundheitsministerium festgelegt wird. Reicht das Geld nicht aus, kann eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent zusätzlich von seinen Mitgliedern verlangen. Kassen, die deutliche Überschüsse erwirtschaften, können Ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen gewähren oder Beiträge zurückerstatten. Krankenkassen im Internet vergleichen Ausführliche Informationen über die neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen, einen Beitrags- und Leistungsvergleich sowie zusätzliche Informationen zur Gesundheitsreform finden sie im Internet.
Tobias Röver tobberich [@] web.de
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