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Veröffentlicht : January 09, 2009 |
Autor : barba
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher
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: 627
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Die GmbH als Rechtsform wurde in Deutschland im Jahre 1892 eingeführt. Schon damals bestand das Problem mit der englischen Limited, was den Gesetzgeber veranlasste zusätzlich zur bereits bestehenden Aktiengesellschaft die GmbH als neue Gesellschaftsform zu schaffen.
Man kann sagen, dass sich die GmbH als Gesellschaftsform über die Jahre bewährt hat. Doch auch heute gab es, zunehmend durch die Europäisierung, wieder einen großen Konkurrenzdruck zu ausländischen Gesellschaften, insbesondere auch zur englischen Limited.
Andere europäische Länder haben bereits auf die Wettbewerbsituation zur Sicherung ihres Landes als Wirtschaftsstandorts reagiert. Italien hat z.B. im Jahre 2003 sein Gesellschaftsrecht umfassend reformiert. Dabei wurde unter anderem das Mindeststammkapital von EUR 25.000,- auf EUR 10.000,- reduziert.
Im Jahre 2008 konnte sich nunmehr auch Deutschland zu einer Reform seines GmbH-Rechtes durchringen. Zum 1.11.2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen in Kraft. Dabei wurde allerdings das Mindeststammkapital nicht, wie ursprünglich geplant, auf EUR 10.000,- reduziert. Zu laut waren die Stimmen der Gegner dieses Vorhabens. Das Mindeststammkapital beträgt weiterhin EUR 25.000,-.
Dafür führte man die sog. haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, auch 1-Euro-GmbH genannt, ein. Die Unternehmergesellschaft ist keine eigenständige, neue Gesellschaftsform. Vielmehr stellt sie eine Sonderform der GmbH dar.
Es bleibt abzuwarten, wie die Wirtschaft die durchgeführten Reformen aufnimmt.
Salvatore Barba http://www.barba-legal.com
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