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Veröffentlicht : July 22, 2008 |
Autor : meierpaule
Kategorie : Business | Bisher
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: 1175
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Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitsagenturen, die sich Arbeitslosengeld I Empfänger bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für ihre Geschäftsgründung sichern können. Der Gründungszuschuss setzt sich aus zwei Phasen zusammen und auf Phase eins des Gründungszuschuss hat man rechtlichen Anspruch.
Phase eins des Gründungszuschuss dauert neun Monate. Beantragen kann man den Gründungszuschuss, sofern man arbeitslos gemeldet ist und noch wenigstens 90 Tage Anspruch auf Alg I hat. Man muss das nötige Antragsformular auf Gründungszuschuss ausfüllen und zusammen mit diversen Unterlagen, vor allem aber mit einem Geschäftskonzept mit Tragfähigkeitsbescheinigung, in der Arbeitsagentur abgeben. Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert meist zwei bis vier Wochen, dann bekommt man den Bescheid über die Zusage oder Verweigerung zum Gründungszuschuss. Phase eins Dauert neun Monate und man erhält in dieser Zeit einen Gründungszuschuss in Höhe des davor bezogenen Alg I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro.
Phase zwei des Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung und sie muss zwei Monate vor dem Auslaufen der Phase eins des Gründungszuschuss beantragt werden. Einige Arbeitsagenturen schicken die nötigen Formulare selbstständig zu, andererseits muss man sich selbst darum kümmern, um alle nötigen Unterlagen rechtzeitig einreichen zu können. Bei einer Bewilligung von Phase zwei des Gründungszuschuss erhält man weitere sechs Monate die Pauschale von 300 Euro. Man sollte diese Chance nicht verpassen, sichert man sich doch so 1800 Euro mehr Gründungszuschuss.
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