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Dass man sich mit einer britschen Limited preiswert absichern kann, ist inzwischen allgemein bekannt. Doch oft gibt es nach der Umfirmierung ein Problem: Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen progressiven Steuersatz haben - viel bezahlt wird prozentual nur, wenn viel verdient wird - muss bei einer Kapitalgesellschaft schon der erste Cent mit 30 % versteuert werden. Prädikat: Nicht so praktisch und vor allem auch nicht so billig. Es kann deshalb durchaus sein, dass man hinterher mehr Steuern bezahlt als vorher. Das deutsche Gesellschaftsrecht erlaubt aber einen Trick, den die deutschen GmbH & Co KGs schon seit Jahren vorführen: Statt eine Limited direkt zu betreiben, kann auch eine Kommanditgesellschaft (KG) gegründet werden, an der sich die Limited als so genannter Vollhafter beteiligt. Das Ergebnis: Eine Limited & Co KG. Diese Limited wird dabei allerdings nicht aktiviert, sondern nur die KG, die das operative Geschäft übernimmt und die als Personengesellschaft wieder günstiger besteuert wird. Die Limited hat als Appendix mehr oder minder nur reine Statistenfunktion und sorgt für den Haftungsschutz - die KG hingegen für die günstigeren Steuern. Im Kleinunternehmerbereich ist deshalb eine Limited & Co KG meist die erste Wahl. So kann man beides genießen: Haftungsschutz und - vergleichweise - günstige Steuern.
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