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Veröffentlicht : December 29, 2008 |
Autor : Alexandra
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher
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: 998
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Immer öfter müssen sich die deutschen Sozialgerichte mit dem Thema Hartz IV beschäftigen. Leistungsempfänger ziehen vor den Kadi, weil die Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen und Kommunen die Gesetze ihrer Meinung nach nicht korrekt anwenden. Doch was ist Hartz IV eigentlich? Arbeitslosengeld II auch Hartz IV genannt ist eine Grundsicherungsleistung, die im Sozialgesetzbuch II geregelt ist. Eingeführt wurde es durch das Hartz IV Gesetz am 1 Januar 2005, weshalb es umgangssprachlich auch oft den Namen des Gesetzes trägt. Das Hartz IV besteht aus der früheren Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Dennoch ist Arbeitslosigkeit keine Notwendigkeit um es zu bekommen, die hängt auch von anderen Faktoren wie zum Beispiel dem Einkommen ab. Durch das Hartz IV sollen erwerbsfähige Menschen ihre Grundbedürfnisse befriedigen können, wenn sie diese nicht selbst bezahlen können. Somit wird versucht dem Sozialstaatsgebot Folge zu leisten. Die Leistung, die dem Hartz IV entspricht, bei Personen, die nicht erwerbstätig sein können, z.B. Kinder und Rentner ist die Sozialhilfe. Neben dem Hartz IV werden weitere Leistungen erbracht, die versuchen sollen den Hilfeempfänger zurück in die Erwerbstätigkeit zu führen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, ein Beschäftigungspakt für Ältere, ein Eingliederungszuschuss und Einstellungszuschuss als Starthilfe in Arbeit, oder Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Die Träger des Hartz IV sind die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Ihnen obliegt die Verantwortung für die Maßnahmen, Durchführung und die Erfolgskontrolle von Leistungen für Empfänger von Hartz IV. Zu den Leistungsberechtigten Personen gehören Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, sowie ihren Aufenthaltsort in der BRD haben. Von Hilfsbedürftigkeit kann auch ausgegangen werden, wenn Erwerbstätige über ein so geringes Einkommen verfügen, dass ihre Existenz sie ohne Sozialleistungen nicht gewährleistet wäre. Hierdurch kommt dem Hartz IV eine ähnliche Funktion wie dem gesetzlichen Mindestlohn zu. In der Regel wird das Hartz IV ab Datum auf dem Antrag gewährt. Diesen Antrag muss jeder Empfänger ausfüllen. Über die Annahme des Antrages erhält man einen Bescheid und hat die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Einspruch dagegen einzulegen. Über die Höhe des Geldes wird nach der Bedürftigkeit des Antragsstellers des Antragstellers entschieden. Der Lebensunterhalt wird hierbei durch Regelleistungen gewährleistet, spezielle Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, allein Erziehende oder Behinderte erhalten prozentuale Zuschläge.
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