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Seit 1992 unterichten die Vögtlis aus der Schweiz Reiki. Die beiden Eheleute sind abwechselnd an verschiedenen Orten in Europa zu Gast und erfreuen sich grosser Beliebtheit. Was macht diesen nachhaltigen Erfolg aus? Man ist geneigt zu fragen: weshalb gerade Reiki? Was ist so besonders daran?

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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : September 12, 2010 | Autor : skytrust
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 307

  
2008 testete eine der renommiertesten deutschen Verbraucherzeitschriften die Leistungen von über 40 Heilpraktikern. Das Testergebnis fiel nach zahlreichen Stichproben sehr positiv aus. Kein Wunder das immer mehr Menschen auf die Leistungen von alternativen Heilmethoden vertrauen. So stellt sich für viele natürlich auch die Frage, ob der Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung Sinn macht. Immerhin gibt es hierfür nur eine Alternative: die Kosten komplett alleine aus dem eigenen Geldbeutel zu finanzieren.

So kommt die gesetzliche Krankenversicherung für Heilpraktikerleistungen längst nicht mehr auf. Damit ist der rechtzeitige Abschluss einer privaten Heilpraktiker Zusatzversicherung (bzw. <a href="http://www.zusatzversicherung.ws/ambulante-zusatzversicherung.php">ambulante Zusatzversicherung</a>, hier werden auch noch weitere Leistungen wie Brille und Kontaktlinsen etc. übernommen) vorallem für gesetzlich Krankenversicherte von Vorteil. Privat Krankenversicherte können über Ihre Krankenvollversicherung den Versicherungsschutz meist direkt über ihren Vermittler um Heilpraktikerleistungen erweitern, oder sich hierfür mit Ihrer Gesellschaft in Verbindung setzen.

Doch was lässt sich über die Heilpraktiker Zusatzversicherung eigentlich genau versichern? In erster Linie die durch die Heilpraktiker Behandlung entstandenen Kosten. In der Regel wird hier durch den Heilpraktiker nach der Gebüh (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Dieses durch die Heilpraktikerverbände herausgegebene Gebührenverzeichnis liefert für die meisten Positionen Richtwerte, an denen sich die Heilpraktiker mit Ihren Rechnungen orientieren können. (wird mit dem Patienten nichts anderes vereinbart, gilt dieses Verzeichnis sogar entsprechend § 612 BGB als vereinbart)

An dieser Gebührenordnung orientieren sich übrigens auch die Heilpraktiker Zusatzversicherungen (bzw. eine ambulante Zusatzversicherung), wenn es darum geht die Rechnungen des Versicherungsnehmers entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu erstatten. Da seit der Gesundheitsreform 2003 die gesetzlichen Krankenkassen nicht verschreibungspflichtige Medikamente üblicherweise nicht mehr erstatten, haben auch hier viele private Versicherer angesetzt.

Doch aufgepasst: Oft werden die Tarife einer mit Heilpraktiker Leistungen umworbenen Zusatzversicherung nur in Kombination mit weiteren Tarifbausteinen verkauft. Häufig heben diese Zusatzleistungen (z.B. Brille und Kontaktlinsen etc.) den Tarifbeitrag erheblich an. Hier ist es sinnvoll sich genau zu informieren. Vorallem dann, wenn eine reine <a href="http://www.zusatzversicherung.ws/ambulante-zusatzversicherung/heilpraktiker-zusatzversicherung.php">Heilpraktiker Zusatzversicherung </a> gewünscht wird. Auf www.zusatzversicherung.ws lassen sich mithilfe von intelligenten Onlinevergleichsrechnern die ambulante Zusatzversicherung (mit weiteren Leistungen) als auch die reine Heilpraktiker Zusatzversicherung gegenüber stellen. Berücksichtigt werden dabei unterschiedlichste Gesellschaften.

Levin Kokott
pr@skytrust.de




 

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