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Der Markt der Fenster bzw. Fassadenbauer leidet immer mehr unter den Folgen der Wirtschaftskrise.

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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : November 24, 2010 | Autor : Trini-ty
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher gelesen : 249

  
Viele von uns kennen das. Eben noch hat man sich über seine neue Shopping-Errungenschaft gefreut und schon funktioniert etwas nicht mehr. Ob nun der Absatz der neuesten High-Heels schon nach 10 Metern schlapp macht, das neue Autoradio plötzlich den i-Pod nicht mehr erkennt, oder das neue Navi einen in die falsche Richtung fahren lässt.
In all diesen Fällen greift das Gewährleistungsrecht. Obwohl dieses Recht für jeden von uns von Bedeutung ist, wissen nur sehr wenige worum es sich dabei genau handelt und welche Rechte man als Käufer hat. Der weit verbreitetste Irrtum ist: Gewährleistung und Garantie ist das Gleiche. Keineswegs. Die wichtigsten Unterschiede: Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen. Bei der Garantie ist es unerheblich, wann der Mangel entstand, sofern er innerhalb der Garantiefrist gerügt wird.
In Österreich beträgt die gesetzlich verpflichtende Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen zwei Jahre.
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Schaden auf, gibt es meistens kein Problem. Denn dann wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es nicht offensichtlich ist, dass sie Ihren neuen MP3 Player mit in die Badewanne genommen haben.
Ist der Gegenständ schon länger als ein halbes Jahr in Ihrem Besitz, sieht die Sache anders aus. Dann liegt die sogenannte Beweislast beim Käufer.
Das kann ein Problem werden. Denn wie beweisen Sie, dass Sie mit Ihren neuen High Heels nicht versucht haben erst eine Flußdurchquerung zu machen und danach den Untersberg zu besteigen? Oft können aber Fachmänner da Abhilfe schaffen.
Ist klar, dass der Mangel nicht Ihre Schuld ist, können Sie entweder ein neues Gerät, oder die Reparatur fordern. Preisminderung und Wandlung können nur verlangt werden, wenn Verbesserung oder Austausch der Ware unmöglich oder unwirtschaftlich sind.
Dies sind nur die allgemeinen Fakten. Das Gewährleistungsrecht hat noch viele Tücken. Vor allem wenn viel Geld im Spiel ist, sollten Sie lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.




 

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