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Wie auch Sie Ihre Kraftfahrzeugsteuer berechnen können ! Die Steuer für das eigene Fahrzeug zu berechnen, ist auch für Laien möglich. Sie benötigen dazu nur einen Taschenrechner und Ihren Fahrzeugschein. Der jährliche Kfz-Steuerbescheid vom Ihrem örtlichen Finanzamt kommt, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Aber ist er auch richtig, treffen die Angaben auch wirklich zu ? Sie müssen nicht unbedingt Ihren Steuerberater konsultieren, um das herauszufinden. Ein simpler, kleiner Taschenrechner und der Fahrzeugschein genügen dazu.

Ist Ihr Fahrzeug als Pkw oder als Lkw zugelassen? Diese Frage ist keineswegs lächerlich, denn es gibt durchaus Autos, bei denen man das nicht auf Anhieb sagen kann. Darunter fallen manche Geländewagen oder auch Pick-Ups, besonders amerikanische. Sie können die Antwort aber ganz leicht herausfinden, sie steht im Fahrzeugschein, und zwar unter Punkt 1. Die folgenden Angaben gelten nur für Pkw. Wenn Sie die Daten für einen Lkw haben wollen, dann benützen Sie bitte einen der zahlreichen Kfz-Steuer-Rechner, die Sie im Internet finden.
Des Weiteren benötigen Sie die Schadstoffstufe (ebenfalls Punkt 1), die Art Ihres Motors (Punkt 5), die Hubraumgröße (Punkt 8) sowie den Tag der ersten Zulassung (Punkt 32). Die folgenden Werte beziehen sich auf Fahrzeug mit einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1985. Für ältere Modelle gelten teilweise andere Werte. Teilen Sie den Hubraum durch 100 und runden Sie auf eine ganze Zahl auf. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit einer der folgenden Zahlen, wovon die erste für Ottomotoren und die zweite für Dieselmotoren gilt:
Nicht schadstofffrei € 21,07; € 33,29 Schadstoffstufe E1 € 15,13;€ 27,35 Schadstoffstufe E2 € 7,36; € 16,05 Schadstoffstufen E3 und E4 € 6,75; € 15,44 Wenn Sie jetzt das Ergebnis nach unten auf volle Euro abrunden, dann haben Sie die zu zahlende Kfz-Steuer.
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