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| Köln, die Domstadt am Rhein, ist ein lohnenswertes Reiseziel, bietet sie doch für jede Altersgruppe etwas. Als Stadt mit langer und bedeutender Geschichte und großartiger Architektur wird sie dem historisch interessierten Städtereisenden ebenso gerecht wie dem jungen Szenegänger, der in der bunten Medienstadt einfach nur Spaß haben will. |
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Veröffentlicht : June 09, 2009 |
Autor : steinberg81
Kategorie : Versicherungen | Bisher
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: 518
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Eine Krankenhauszusatzversicherung ist relativ preiswert. Einen stationären Versicherungsschutz gibt es schon für wenige Euro am Tag. Im Prinzip ist eine Krankenhauszusatzversicherung sogar wesentlich wichtiger als eine Zahnversicherung. Da die Risiken, die eine Krankenhauszusatzversicherung absichert im Gegensatz zu einer Zahnversicherung wesentlich lebenswichtiger sind und zudem im Schadenfall viel teurer wären. Während eine Zahnversicherung bei Kindern kieferorthopädische Maßnahmen versichern sollte, muss eine Krankenhauszusatzversicherung einige zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zum einen sollte eine Krankenhauszusatzversicherung auch für Arztleistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung leisten. Wesentlich unwichtiger aus medizinischer Sichtweise, ist die Tatsache, ob nun ein Ein- oder ein Zweibettzimmer mitversichert ist. Derartige Mehrkosten ließen sich genauso gut und sogar günstiger über ein einfaches Krankenhaustagegeld versichern. Schaut man sich die Gesamtausgaben der Privaten Krankenversicherung an, fällt ein wesentlich größerer Teil auf die Ausgaben für Arzthonorare im Gegensatz zu den Mehrkosten einer Wahlleistung bezüglich des Ein- oder Zweibettzimmers. Was möglicherweise noch sehr wichtig wäre bei einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder ist das ROOMING IN. Hier sind die Mehrkosten der Unterbringung eines Elternteils bei einem stationären Aufenthalt des Kindes mitversichert. Allerdings ist es natürlich unwichtig eine solche Leistung in einem Einbettzimmertarif mitzuversichern. Denn liegt eine Begleitperson mit im Zimmer, wäre es ja nur noch ein Zweibettzimmer. Insofern braucht ein Kind in diesem Fall auch nur den Zweibettzimmer Aufschlag zu bezahlen (bzw. die Eltern), da dieser Aufschlag niedriger ist als bei Einbettzimmer, kann vom Differenzbetrag die Unterbringung der Begleitperson bezahlt werden. Allenfalls macht also das ROOMING IN in einem Zweibettzimmertarif Sinn. Aber so oder so ist dies nicht der wichtigste Leistungspunkt bei einer Krankenhauszusatzversicherung. Zusätzlich sollte eine Krankenhauszusatzversicherung auch noch vor- und nachstationäre Behandlungen erstatten, sowie ambulante Operationen. Wichtig ist, dass Eltern überhaupt über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Ihre Kinder nachdenken.
Daniel Steinberger wkn(at)gmx.net
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