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Die Mediation erläutert ein Verfahren, mit dessen Hilfe Auseinandersetzungen außerhalb eines juristischen Prozesses geschlichtet werden können. Ein unparteiischer dritter Mann ist bei dieser Aktion zur Stelle; z.B. gesundheitsrechtliche oder wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten können so oft verarbeitet werden, ohne es zu einer teuren Gerichtsverhandlung kommen lassen zu müssen. Die Mediation bietet den Beteiligten einen wichtigen Vorteil, der innerhalb einer Gerichtsverhandlung insgesamt ausbleiben würde: in einer außerrechtlichen Klärung besteht die Chance, die Lösung selber einzurichten. In einer Gerichtsverhandlung würde aber nur noch die Gerichtsbehörde über Anrecht oder Verstoß befinden; ein Mitspracherecht ist freilich aber kaum noch gegeben. Die Mediation ist in dem Moment empfehlenswert, wenn z.B. eine Ehescheidung aufkommt, Mitmenschen debattieren oder Kinder Kollisionen mit anderen Schülern durchmachen müssen. Hier lässt sich meist ein Weg finden, mit Erziehungsberechtigten und Anwesenden eine Eintracht abzumachen, der eine eventuelle Variante darlegt.
Ein weiterer Vorteil ist freilich auch der Gebührenfaktor, der durch die Mediation extrem begrenzt werden kann. Das Hinzuziehen eines Mediators oder Schiedsrichters kann sehr viel günstiger werden - nicht selten kommt es in diesem Fall stets auch auf den Gegenwert des Streits und die Dringlichkeit eines Rechtsberaters in der Verhandlung an. Demgegenüber ist eine Mediation in vielen Fällen nicht kostenträchtiger - und das ist für alle Anwesenden ein Vorteil. In Amerika wird diese Technik schon recht lange betrieben, die Anerkennung ist nicht zu übersehen. Die Anwesenden können an ihrer Zukunft noch selbst mitwirken und können sich engagiert am Geschehen einmischen. Der Mediator stoppt nur dann das Geschehen, wenn das Wortgefecht sich zu verschärfen droht. Jedoch sollte man hier achtsam sein, dass der Schiedsmann ein ausgebildeter Mediator ist und demgemäß seine Tätigkeit kennt. Als Konfliktbetreuer benötigt er ein schlichtendes Gemüt und die Routine, sich in andere Menschen einfühlen zu können, freilich aber keine direkte Anteilnahme oder Aversionen zu bekommen. Nur so können Streitigkeiten ausnahmslos geschlichtet werden. Im Wesentlichen gibt der Vermittler keine Vereinbarungen oder Tipps vor; die Arbeit nimmt Bezug ausschließlich auf der Errichtung einer neutralen Umgebung, innerhalb dessen die Betroffenen eine Streitigkeit und dessen Bewältigung entwickeln können. Die Mediation stammt vom psychologischen Problemlösen ab; jedoch kann man hier nicht von einer Konstitution der Psychotherapie reden. Es soll hier nur eine Neuordnung der Auseinandersetzung stattfinden; die Anwesenden befinden persönlich, ob sie eine entsprechende Abmachung treffen wollen oder nicht.
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Verfasser: Rosa Rosenrot
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