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Kostenintensiv
und aufwändig, so wird die Gründung einer GmbH in Deutschland beschrieben. Dies
hat nun auch die Politik entdeckt und möchte durch Gesetzesänderungen Abhilfe
schaffen und das noch aus dem Jahre 1892 stammende Recht reformieren. Dies soll durch das
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
(MoMiG) geschehen. Kernanliegen dieser Reform ist insbesondere die
Beschleunigung und die Erleichterung von Unternehmensgründungen. Oft wurde bei
diesen ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen
gesehen, da in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geringere
Anforderungen an Gründung und Aufbringung des Stammkapitals gestellt werden.
Dieses
Gesetz sieht auch die Einführung einer so genannten Mini-GmbH vor. Diese wird
mit einem Stammkapital von 1 Euro auskommen. Damit sollen einerseits die
nachlassenden GmbH-Gründungen gestoppt werden, andererseits soll die Mini-GmbH
eine Antwort auf die Limited sein, welche seit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs im Jahre 2002 auch in anderen Mitgliedsstaaten als
Rechtsformalternative zur Wahl steht. Offiziell lautet der Titel der Mini-GmbH
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kur UG.
Das Gesetz
sieht neben der Einführung einer Mini-GmbH mit einem Stammkapital von
mindestens einem Euro aber auch die Minimierung des Stammkapitals einer
normalen GmbH auf 10.000 Euro vor. Aber auch bürokratisch gesehen soll sich was
ändern. Daher wurde eigens ein Gründungsset eingeführt, welches Zeit und Geld
bei der Gründung sparen soll. So ist darin unter anderem eine Mustersatzung für
die Mini-GmbH, aber auch für die normale GmbH enthalten. Wesentlicher Vorteil
ist auch, dass der Gesellschaftervertrag nicht mehr notariell beurkundet werden
muss, sondern lediglich die Unterschriften der Gesellschafter öffentlich
beglaubigt werden müssen. Die Mustersatzung ist einfach gefasst, so dass
hierfür keine Beratung durch einen Notar erforderlich ist.
Gründern
einer Mini-GmbH legt das Gesetz auf, dass sie mit dem Kürzel UG firmieren und
dass sie einen Teil des erwirtschafteten Gewinns zurücklegen, bis das
Stammkapital einer normalen GmbH, nach der Reform 10.000 Euro, erreicht wird.
Dann kann die Mini-GmbH auch in eine normale GmbH umgewandelt werden.
Mit der
Reform des Unternehmensrechts ist der Gesetzgeber einen Schritt in die richtige
Richtung gegangen. Die Einführung der Mini-GmbH (offiziell
Unternehmergesellschaft genannt) wird in Deutschland wieder zu mehr
Neugründungen führen, speziell im Mittelstand.
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