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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : April 06, 2008 | Autor : kurno
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher gelesen : 1507

  

Kostenintensiv und aufwändig, so wird die Gründung einer GmbH in Deutschland beschrieben. Dies hat nun auch die Politik entdeckt und möchte durch Gesetzesänderungen Abhilfe schaffen und das noch aus dem Jahre 1892 stammende Recht reformieren. Dies soll durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geschehen. Kernanliegen dieser Reform ist insbesondere die Beschleunigung und die Erleichterung von Unternehmensgründungen. Oft wurde bei diesen ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen gesehen, da in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an Gründung und Aufbringung des Stammkapitals gestellt werden.

Dieses Gesetz sieht auch die Einführung einer so genannten Mini-GmbH vor. Diese wird mit einem Stammkapital von 1 Euro auskommen. Damit sollen einerseits die nachlassenden GmbH-Gründungen gestoppt werden, andererseits soll die Mini-GmbH eine Antwort auf die Limited sein, welche seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahre 2002 auch in anderen Mitgliedsstaaten als Rechtsformalternative zur Wahl steht. Offiziell lautet der Titel der Mini-GmbH haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kur UG.

Das Gesetz sieht neben der Einführung einer Mini-GmbH mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro aber auch die Minimierung des Stammkapitals einer normalen GmbH auf 10.000 Euro vor. Aber auch bürokratisch gesehen soll sich was ändern. Daher wurde eigens ein Gründungsset eingeführt, welches Zeit und Geld bei der Gründung sparen soll. So ist darin unter anderem eine Mustersatzung für die Mini-GmbH, aber auch für die normale GmbH enthalten. Wesentlicher Vorteil ist auch, dass der Gesellschaftervertrag nicht mehr notariell beurkundet werden muss, sondern lediglich die Unterschriften der Gesellschafter öffentlich beglaubigt werden müssen. Die Mustersatzung ist einfach gefasst, so dass hierfür keine Beratung durch einen Notar erforderlich ist.

Gründern einer Mini-GmbH legt das Gesetz auf, dass sie mit dem Kürzel UG firmieren und dass sie einen Teil des erwirtschafteten Gewinns zurücklegen, bis das Stammkapital einer normalen GmbH, nach der Reform 10.000 Euro, erreicht wird. Dann kann die Mini-GmbH auch in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Mit der Reform des Unternehmensrechts ist der Gesetzgeber einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Die Einführung der Mini-GmbH (offiziell Unternehmergesellschaft genannt) wird in Deutschland wieder zu mehr Neugründungen führen, speziell im Mittelstand.




 

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