Hühnertrockenkot als organischer Volldünger ist neuerdings in der Landwirtschaft, vor allem in Marktfruchtbetrieben aus wirtschaftlichen Gründen immer beliebter. Die Vorteile dieser Methode liegen auf der Hand, denn es handelt sich um einen qualitativ hochwertigen Dünger, der preiswert ist und über lange Zeit eingesetzt werden kann. Enthaltene Mikroorganismen fördern das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit wird nachhaltig verbessert. Zudem kann der mineralische Stickstoff im Boden schnell freigesetzt werden. Hühnertrockenkot enthält hinreichende Mengen an Phosphor, Kalium, Magnesium, Kupfer und Kalk, ist damit zu 100% in die Düngeplanung einzubeziehen.
Anders sieht es mit dem Stickstoffgehalt aus, der in Abhängigkeit von der Temperatur, der Feuchtigkeit und der Bodendurchlüftung Schwankungen ausgesetzt ist. Je nach Trockensubstanzgehalt, kann Stickstoff von den Pflanzen zu 70% umgesetzt werden. Damit entspricht der Stickstoffgehalt dem von Gülle und somit damit kann die Zudüngung mit Stickstoff erheblich vermindert werden. Praktisch hat sich die Ausbringung von
Hühnertrockenkot auf die Getreidestoppel, vor dem Anbau einer Zwischenfrucht im Herbst bewährt. Ohne Zwischenfrucht jedoch wird der Stickstoff zu schnell ausgewaschen, und sollte deshalb erst im Frühjahr ausgebracht werden. Pro Hektar ist eine Gabe von 3,5t angeraten. Um eine Stickstoffüberversorgung zu vermeiden, können auch öfter kleinere Mengen abgegeben werden. Überhaupt ist nach der Düngung und vor der nächsten Bestellung eine regelmäßige Bodenanalyse notwendig, um Qualitätsverluste und Aufwuchsprobleme gering zu halten. Besonders gut eignet sich diese Form des Düngens für Zuckerrüben,
Der wichtigste Nachteil der Düngung mit Hühnertrockenkot ist die erhebliche Geruchsbelästigung durch die Zwischenlagerung und das Ausbringen selbst, deshalb besteht die Pflicht zur sofortigen Einarbeitung des ausgebrachten Düngers. Außerdem muss das Ausbringungsverbot zwischen 1. November und 31. Januar auf Ackerland, sowie auf Grünland ab 15. November, beachtet werden. Nicht gedüngt werden darf mit Hühnertrockenkot auf überschwemmten, wassergesättigten, durchgängig gefrorenen und über Tag nicht auftauenden sowie höher als 5 cm mit Schnee bedeckten Böden. Zudem muss durch einen 3m Abstand zur Böschungsoberkante vermieden werden, dass der Dünger in oberirdische Gewässer eingetragen oder abgeschwemmt wird.
Patrick Thoma
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