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Selbstständige Unternehmer haben die freie Wahl - freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für freischaffende Künstler und Publizisten gelten aber besondere Bedingungen.
Im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes sind freie Journalisten in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig. Das bedeutet für Journalisten, dass sie in der Regel gesetzlich krankenversichert sind. Für Berufsanfänger besteht aber die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Statt in der GKV zu bleiben, dürfen freie Journalisten auf Antrag in die private Krankenversicherung wechseln.
Ob sich ein Wechsel in die PKV für Journalisten lohnt, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielt der Familienstand, das Alter und derzeit noch das Geschlecht eine Rolle. Für einen jungen Mann ohne Familie lohnt sich der Wechsel, während Familienväter in diesem Fall darauf verzichten müssen, dass Familienmitglieder in der GKV kostenlos mitversichert sind.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte von Journalisten also genau überlegt werden. Auch wenn der Versicherungsbeitrag in der PKV in vielen Fällen günstiger ist, sollte man die Familienplanung in der Zukunft bedenken. D.h. ein Journalist in der privaten Krankenversicherung muss seine Kinder auch privat versichern, auch wenn seine Frau noch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. „Auf der anderen Seite bietet die private Krankenversicherung eine bessere Absicherung“, sagt Markus Bollmann von der Presseversorgung Berlin – Bonn, „und gerade für Kinder wünscht man sich doch die bestmögliche Absicherung“.
Wer sich bei der Wahl der richtigen Versicherung unsicher ist, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen, rät Bollmann. Die Presseversorgung Berlin – Bonn ist spezialisiert auf die Absicherung von Journalisten und Medienschaffenden und bietet Tarife zu Pressekonditionen an.
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