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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : August 05, 2007 | Autor : imv
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1485

  

Die Rente in Deutschland basiert bisher auf den staatlichen Rentenkassen. Hieraus beziehen die meisten im Ruhestand befindlichen Ihren Lebensunterhalt. Auf Grund der allgemeinen Wirtschaftslage sowie einiger politischer Entscheidungen sinkt das Rentenniveau. Das netto Renteneinkommen eines Durchschnittsverdieners, der circa 45 Jahre in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat wird im Jahre 2030, auf Grund politischer Entscheidungen von 70 auf 67 Prozent seines letzten Nettoverdienstes sinken. Wer seinen LOhne zusätzliche private ebensstandard halten will muss diese Versorgungslücke ausfüllen. Hierzu hat der Gesetzgeber, als Ausgleich dieser Kürzungen, Fördermöglichkeiten für die private Altersvorsorge geschaffen. Bei der Riester Rente, in die man entweder privat oder über den Arbeitgeber einzahlt werden Zulagen und Steuervorteile gewährt. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer der unteren Einkommensbereiche interessant. Grundsätzlich profitieren die Niedrigverdiener von den Zulagen und die besser Verdienenden von den Steuervergünstigungen. Der Name (Riester-Rente) stammt vom ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, der diesen zusätzlichen Versorgungsplan 2002 etablierte. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversorgung. Damit soll die bereits oben erwähnte Versorgungslücke verringert werden.


Alle Arbeitnehmer, die Ihre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, können die Vorteile der Riesterrente nutzen. Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der die Riester-Rente erhalten möchte selbständig einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die Riester-Rente ist kein starres System, sondern es kann aus einer Vielzahl unterschiedlicher Anlageprodukte gewählt werden. Die Bandbreite reicht von Banksparplänen, Fondsinvestments bis hin zu klassischen Rentenversicherungen. Damit einer dieser Anlagen im Rahmen der Riester-Rente förderfähig sind müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Laut Gesetz sind nur Anlageprodukte förderfähig, die den Kapitalerhalt garantieren. Dies bedeutet, dass dem Anleger zu Beginn seiner Rente mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die zusätzlichen Zulagen zur Verfügung stehen müssen.


Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich unter anderem nach der familiären Situation des Sparers. So gibt es zum einen eine Grundzulage und darüber hinaus eine Zulage für jedes Kind. Bei der Grundzulage handelt sich um einen jährlichen Betrag von 114 Euro und für jedes Kind erhält man weitere 138 Euro. Bis zum Jahre 2008 steigt die Grundzulage bis auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro, beziehungsweise für Kinder, die nach 2007 geboren wurden auf 300 Euro. Die Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Beitrag von 3 Prozent (ab 2008, 4 Prozent) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen, jedoch maximal 1050 Euro jährlich. Eine Ausnahme bilden Sparer mit sehr niedrigem Einkommen. Hier kann es sein, dass die staatlichen Zulagen in einer Höhe ausfallen, dass der Sparer eigentlich nichts mehr einzahlen müsste. In solchen Fällen wird ein Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr fällig. Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist, dass noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die Riester Rente ist also eine interessante Möglichkeit für die private Altersvorsorge, aber man sollte immer einen Altersvorsorge Vergleich vor Abschluss eines Produktes durchführen lassen.


Autor: Ralf Eppmann

Email: r.eppmann@gmx.de




 

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